Wie wird Krankengeld angerechnet wenn ich 7 Wochen Arbeitsunfähig bin ?
Wenn ich richtig verstehe, zahlt mir der Arbeitgeber für 6 Wochen aus und der Betrag für die 7 Woche (für 1 Woche quasi) erhalte ich von der Krankenkasse ?? oder verstehe ich das ganz falsch und ab der 7 Woche übernimmt die Krankenkasse die Auszahlung für die kompletten 7 Wochen ?
5 Antworten
Die ersten sechs Wochen gibt es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenversicherung, in deinem Fall also für die siebte Woche deiner Arbeitsunfähigkeit.
Wie das Krankengeld berechnet wird, siehe hier: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/422-krankengeld-berechnung.html
Das geht NICHT automatisch. Das Krankengeld musst du beantragen. Und die Lohnfortzahlung heißt so, weil der AG die Zahlung fortsetzt.
Hallo Familiengerd,
die gesetzliche Vorgabe erfordert in der GKV einen Antrag:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__19.html
Gruß
RHW
Dort heißt es aber auch:
soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt.
Die Krankenversicherung schickt dem Arbeitgeber einen Vordruck für eine Verdienstbescheinigung, um die Höhe des Krankengeldes ermitteln zu können, und dem Arbeitnehmer einen Auszahlungsschein, auf dem der Arzt die notwendigen Angaben machen und den der Arbeitnehmer der Krankenkasse wieder zurücksenden muss.
Wenn man diesen Auszahlungsschein als "Antrag" und seine Rücksendung bezeichnen will - meinetwegen.
Es ist jedenfalls nicht so, dass der Arbeitnehmer nach dem Ende der Lohnfortzahlung von sich aus an die Krankenkasse herantreten und einen Antrag stellen muss, um Krankengeld zu erhalten.
Seit der letzten Änderung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, gibt es keinen Auszahlscheinvordruck der Krankenkasse zur Vorlage beim Arzt mehr.
Im SGB V gibt es keine von § 19 SGB IV abweichende Vorschrift.
Wenn die AU-Zeiten (aufgrund derselben Krankheitsursache) mehr als 42 Tage betragen, schickt die Krankenkasse dem Versicherten ein Antragsformular, damit dieser das Krankengeld beantragen kann. Ohne z.B. eine aktuelle Bankverbindung ist keine Zahlung möglich. Eine Überweisung auf z.B. eine vor Jahren vom Versicherten mitgeteilte Kontonummer wäre bon der Kasse sehr gewagt.
Wir sind einer Meinung, dass der Versicherte von sich aus nicht tätig werden muss (sofern er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die Krankenkasse weiterleitet). Formulare der Krankenkasse sollte er zeitnah ausfüllen und zurückschicken.
Worauf es mir ankam (besonders bezüglich der Antwort von DerHans), war, darauf hinzuweisen, dass der erkrankte Arbeitnehmer für seinen Anspruch auf Krankengeld nicht von sich aus mit einem Antrag aktiv werden muss (abgesehen von den ersten 4 Wochen im Arbeitsverhältnis), um nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung Krankengeld zu erhalten.
Aber genau dieser Anschein wird erweckt.
Dass es keine gesonderten Auszahlungsscheine mehr gibt, ist mir bekannt; ich wollte aber "in der Schnelle" nicht auf die geänderten Bedingungen eingehen, weil das für meine Erklärung auch irrelevant ist.
Ja, wir sind einer Meinung, dass der Versicherte nicht von sich aus aktiv werden muss.
Für den Versicherten wird aber alles komplizierter, wenn er gegenüber der Krankenkasse argumentieren sollte, dass kein Antrag erforderlich ist. § 19 SGB IV ist da eindeutig!
Dass es keine gesonderten Auszahlungsscheine mehr gibt, ist mir bekannt;
Dann bitte aber nicht das Gegenteil schreiben:
Die Krankenversicherung schickt .... dem Arbeitnehmer einen Auszahlungsschein, auf dem der Arzt die notwendigen Angaben machen und den der Arbeitnehmer der Krankenkasse wieder zurücksenden muss.
Das verwirrt nur alle Beteiligten und macht es unnötig kompliziert.
Ja, wir sind einer Meinung, dass der Versicherte nicht von sich aus aktiv werden muss.
Das war es, worauf es mir ankam. Ob die Krankenkasse dem Versicherten einen Auszahlungsschein schickt oder ein Formular mit den notwendigen Daten , war dafür erst einmal zweitrangig.
Hallo,
der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung für insgesamt 42 Tage (wenn die Krankheitsursache in den letzten 6 bzw. 12 Monaten bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, zahlt der Arbeitgeber nur für insgesamt 42 Tage EFZ).
Danach zahlt die Krankenkasse auf Antrag Krankengeld. Wenn die Krankenkasse Arbeitsunfähigkeitszeiten für mehr als 42 Tage vorliegen hat, verschickt sie normalerweise automatisch einen Krankengeldantrag an das Mitglied.
Wichtig:
- der Arbeitgeber hat die Brutto- und Nettoangaben des Arbeitnehmers der Krankenkasse unaufgefordert elektronisch mitzuteilen.
- der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die Krankenkasse weiterzuleiten (der Arzt verschickt sie nur um Ausnahmefall)
Gruß
RHW
Die ersten 6 Wochen zahlt der Betrieb vollen Lohn, danach die Kasse Krankengeld (ist weniger als Lohn)
Voraussetzung: Du bist länger als 1 Monat in der Firma
also verstehe ich schon richtig dass ich in meinem Fall für 6 Wochen Lohn vom Arbeitgeber bekomme und für die übersteigende 1 Woche von der Krankenkasse ?
Das hast du richtig verstanden. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse.
Achte darauf, dass dann auf dem Krankenschein „Krankengeldfall“ angekreuzt ist - als Hinweis für die Krankenkasse, dass es zur Zahlung kommt.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse die Berechnungsdaten und du bekommst ein Formular von der Krankenkasse, in dem du u.a. nach der Bankverbindung gefragt wirst. Dieses Formular sendest du zurück, es gilt als Antrag auf Krankengeld.
Die Zahlung erfolgt immer rückwirkend. Auf dem letzten Krankenschein muss neben „Krankengeldfall“ auch „Endbescheinigung“ angekreuzt sein.
Doch!
Korrektur nicht zum ersten Mal: Nein!
Das Krankengeld im Anschluss an die Lohnfortzahlung muss nicht beantragt werden, damit es geleistet wird!!