Krankmeldung nicht an die Krankenkasse geschickt?

5 Antworten

In Zukunft soll das automatisch gemeldet werden. Problem bei dir wäre gewesen, dass dein AG eine Versicherung hätte, wonach er schon vom 1. Tag der Krankmeldung deine Lohnfortzahlung von der Kasse erstattet bekommt. Vermutlich hatte er diese Versicherung nicht und so ist das nie aufgefallen. Der AG zahlt ja 6 Wochen lang den Lohn weiter. Hätte er sich den erstatten lassen wäre es aufgefallen weil die KK nicht deine Krankmeldungen hat zum Abgleich mit denen des AG.

Erwas"passieren" würde erst bei einer längerfristigen Erkrankung .....

Schickst Du die Durchschläge der AU-Bescheinigungen nicht fristgerecht - sprich umgehend nach Erhalt - an Deine KK, so würdest Du nach Ablauf einer 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber seitens der KK kein Krankengeld erhalten.

Was passieren kann weiß ich nicht. Aber die Krankmeldung gehört natürlich der Kasse geschickt....

Mach das demnächst.

Hallo,

die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) muss innerhalb von 1 Woche bei der Krankenkasse vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist (oder verspätet):

  • wird das Krankengeld erst ab Tag des Eingangs der AUB bei der Krankenkasse gezahlt (wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht greift)
  • wenn wiederholt AU auftritt, braucht der Arbeitgeber bei gleicher Krankenheitsursache nur für insgesamt 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Da der Arbeitgeber die Diagnosen nicht kennt, fragt er wegen der gemeinsamen Ursache bei der Krankenkasse nach. Wenn diese die AUBs nicht vorliegen hat, kann sie dem Arbeitgeber die Anfrage nicht beantworten. Der Arbeitgeber (AG) stellt dann mit dem 42. Tag die Entgeltfortzahlung (EFZ) ein.
  • in den ersten 28 Tagen einer neuen Beschäftigung braucht der AG laut Gesetz keine EFZ zu leisten. Das merkt der Arbeitnehmer aber meist erst bei der nächsten Gehaltsabrechnung. Dann gilt aber wieder Punkt 1.

Versicherte, die die AUB nicht einreichen, müssen die Konsequenzen tragen. Die Krankenkasse fragt wegen der AUB nicht beim Versicherten nach (weil sie von der AUB ja nichts weiß).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung