Auszubildende schwanger! Darf man sie kündigen wenn...?
Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis und unsere Auszubildende ist schon 5,5 wochen krank. Der Grund ihres Fehlens das ist ihr schlecht geht. In der ersten Woche war sie im Krankenhaus wo der Arzt nichts feststellen konnte. Danach hat sie sich immer weiter krankgeschrieben. Bis es dazu kam das die Krankmeldung nicht ankam nach 4 Tagen und sie sich auch nicht mehr gemeldet hat.
Als mein Chef sie angeschrieben hat nach 3 Wochen hieß es nur das ihr eher schlechter geht als besser sie aber definitv nächste woche kommt. Was aber nicht geschah und auch wie gesagt keine Krankmeldung vor liegt. Jetzt sind es mittlerweile 5,5 wochen.
Wir haben Ihr aus dem Grunde eine Abmahnung geschickt. Wo sie sich endlich meldete und sagte das sie in der 7 woche schwanger ist, sie bereits einen mutterpass hat und auch umgezogen ist.
Wir wollen sie kündigen weil sie sich nicht bescheid gegeben hat das sie nocz krank ist , keine Krankmeldung vorliegt und sie sich nur gemeldet hat weil sie die Abmahnung bekam.
Natürlich wissen wir jetzt nicht wegen dem Mutterschutzgesetz ob man sie kündigen darf.
4 Antworten
Erst einmal ist klar, dass dich das nichts angeht. Du bist ja nicht der Arbeitgeber.
Er kann ihr personenbedingt kündigen, eben, weil sie unentschuldigt gefehlt hat.
Ob sie überhaupt als Schwangere in der Zahnarztpraxis arbeiten kann, ist eine andere Frage.
Einen Azubi kann man erst durch die 3.Abmahnung kündigen.
Nein. Auch einen Azubi kann man fristlos kündigen und "unentschuldiges Nichterscheinen gehört dazu"
Bitte lasst euch dort von einem Fachmann oder einer Fachfrau rechtlich beraten, denn hier geht es um einen schwangeren Azubi, also doppelt geschützt.
"Bis es dazu kam das die Krankmeldung nicht ankam nach 4 Tagen und sie sich auch nicht mehr gemeldet hat."
Das hätte für eine fristlose Kündigung gereicht. Darauf würde ich mich auch beziehen. Sie hat sich nicht ordnungsgemäß Folge-krankgeschrieben und ist der Arbeit somit unentschuldigt ferngeblieben.
Das Mutterschutzgesetz greift da nicht, weil sie trotzdem als Arbeitnehmer Pflichten hat, die sie nicht erfüllt hat. Azubis kündigen geht immer nur sehr schwer : Aber "einfach so" nicht zur Arbeit zu erscheinen gehört dazu. Grund daher unbedingt auch klar so nennen
Dann hat sie Pech gehabt und soll das doch vor dem Arbeitsgericht austragen. Sie darf ja auch nichts aus der Kasse klauen und sage "nänänänä bin schwanger".
auch wenn sie jetzt ankommt mit.. sie dürfen mich nicht kündigen ich bin schwanger?