Darf die Sparkasse das?

3 Antworten

Erstmal wäre doch zu klären warum das gemacht wird. Dann kann man auch schauen ob der Grund ok ist.

Eine Möglichkeit wären Limits auf z.b. überweisungen und auszahlungen. Wenn Limits existieren kann der Kunde die üblicherweise anpassen. Passt der die nicht an hält die bank sich richtigerweise an diese.

Eine andere Option wäre Pfändungsschutzkonto und eine aktive Pfändung. Da kann (entsprechendes Einkommen über freigrenze vorausgesetzt) auch nur auf den freibetrag zugegriffen werden.

Eine dritte option wären vorgemerkte Abbuchunge für die ein Teil des guthabens blockiert wird.

Ich würde hier mit der Bank reden warum du nur über Betrag X verfügen kannst und dann kannst du mit der Frage "Die Bank erlaubt mir nur über X zu verfügen weil Y.." zurück kommen.

Jede Sparkasse hat eine Telefonnummer, eine E-Mail Adresse und Filialen. Kannst du ganz leicht herausfinden, was da los ist ;)

Grundsätzlich solltest Du über Deinen Saldo (Kontostand) verfügen können, wie Du willst.

Bist Du noch minderjährig, hast Du eine gesetzliche Betreuung bzw. hast Du ein P-Konto?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.