Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?

Hallo

mir steht in den nächsten Monaten eine Gerichtsverhandlung bevor, es geht darum dass ich so einem Idioten mit dem ich einmal eine Affäre hatte vor einiger Zeit mal 300 Euro geliehen habe und diese nicht wiederbekam. (Und ja das war der der einmal bei einem Bierzelt jemanden zu Tode prügeln wollte.)

Ich habe ihn ein paar mal erinnert aber er ignorierte mich immer oder schrieb etwas freches zurück.

Vor ein paar Wochen schrieb ich ihm dann:

"Hallo NAME HERDENKEN

ich forderte dich auf den Betrag in Höhe von 300 Euro binnen 2 Wochen zu begleichen, andernfalls werden wir uns in naher Zukunft vor Gericht sehen.

Du tätest uns beiden einen Gefallen bei der Zahlung keine Probleme zu machen, aber wenn du möchtest helfe ich dir gerne dabei dir deine Zukunft zu verhauen.

Ich gewinne nichts dadurch, aber ich richte mich ganz nach dir."

Wie erwartet kam kein Cent sondern statt dessen lediglich ein paar besoffene Morddrohungen.

Ich schrieb nochmal dass er ja selbst entscheiden kann ob er freiwillig zahlt oder gerne tausende Euro zahlt. Er schrieb dann zurück dass er wenn ich ihn verklage sich vor Gericht schon irgendwie heraus redet und einfach sagt dass er das schon vor Wochen überwiesen hat und er mir dann noch alles mögliche anhängt.

Jetzt habe ich mal diesen Mahnbescheid da beantragt.

Ich weiß jetzt nicht ob er da Widerspruch einlegt oder nicht, ausschließen würde ich es aber nicht. (Vertrag ist da, Chatverläufe habe ich auch als Beweise und die Transaktionshistorie auch noch immer von daher kein Problem)

Allerdings möchte ich jetzt nicht 2000€ für einen Anwalt ausgeben, könnte ich mir zwar problemlos leisten und diese Kosten nachdem ich gewonnen habe auch an ihn abzugeben wäre zwar eine tolle Sache, aber es ist mir dann doch zu lästig irgendwie, die immens teure Gerichtsverhandlung muss er ja so oder so zahlen, da werden die für ihn entstehenden Kosten schon nicht zu kurz kommen.

Zahlen könnte er schon, wenn auch nicht allzu schnell, ich weiß nicht genau wo er arbeitet aber er war einmal beim Militär wo er wegen Unfähigkeit rausflog und jetzt ist er soweit ich weiß Hilfsarbeiter in der Gastronomie. Dort verdient man netto so ca 1400€ glaube ich.

Er besitzt ein Auto welches ein paar tausend Euro wert ist, könnte man sicher pfänden lassen, da er keinen Führerschein mehr besitzt ist er ohnehin nicht darauf angewiesen.

Kann man da einfach selbst zum Gericht hinfahren und sich selbst vertreten?

Oder muss man da einen Anwalt hinzuziehen?

lg Lisa

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Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?

Ich habe im meinem Umfeld einen Fall, wo eine 23-Jährige enorm hohe Schulden durch Handyverträge und Ratenzahlungsangeboten verursacht hat. Sie hat sich vor einigen Jahren zum Teil Waschmaschinen, Elektrogeräte und diverse andere Dinge liefern lassen und diese dann weiterverkauft. Von dem erwirtschafteten Geld hat sie sich dann Barbiepuppen und Playmobil Figuren gekauft und diese an ihre ehemaligen Arbeitskollegen verschenkt.

Sie hat zeitweise schon in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet. Ansonsten wurde sie als arbeitsunfähig eingestuft. Sie hat eine Schwerbehinderung zu 60%. Einen Abschluss hat sie auch nicht und sie wird wohl nie auf eigenen Beinen stehen können. Sie hatte damals schon mal einen Betreuer. Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.

Die Schulden sind dazu auch noch trotz ihrer psychologischen Krankheit nicht mehr rückgängig zu machen. Es liegen schon Vollstreckungsbescheide vor und der Gerichtsvollzieher will nun Sachen pfänden. Sie hat aber keine pfändbaren Dinge, die die Schulden in Höhe von 15.000 Euro begleichen könnten. Ein Strafverfahren hatte sie auch schon wurde aber wegen der Behinderung als vermindert schuldfähig eingestuft.

Sie könnte versuchen Insolvenz anzumelden. Bisher hat das aber nicht geklappt. Sie beschäftigt sich lieber damit, Zeichentrickfilme zu sehen oder mit Lego zu spielen, anstatt sich eine Arbeit zu suchen. Werden die Schulden in 30 Jahren dann verjähren?

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