Kann man Sparbuch während Pfändung auflösen?

6 Antworten

Sofern in Summe das Guthaben auf dem Sparbuch sowie sonstiges Kapital oder liquide Mittel in Summe den Betrag des Schonvermögen (ca. 3.000 Euro) nicht überschreitet, kannst du es getrost da lassen wo es ist. Da kann niemand dran. Bei der Vermogensauskunft ist es so oder so mit anzugeben.... Auch was du gerade in der Hosentasche und unterm Kopfkissen hast. Verschweigen ist auch nicht möglich da Banken und Versicherungen ebenfalls zur Auskunft verpflichtet sind und du nach eidlicher Falschaussage ansonsten in jedem Fall eine mehrjährige Gefängnisstrafe zu erwarten hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ich muss heute eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher geben.

Dann gibst Du das Bargeld an... Oder besser noch: Gib es dem Gerichtsvollzieher.

Deine Frage ist etwas mißverständlich gestellt, da Du schreibst, daß Dein Sparbuch anscheinend bereits gepfändet wurde. Dies wäre eine Forderungspfändung nach § 829 ZPO. Falls dem nicht so ist, gilt, daß Du Dein Sparbuch vor Abgabe der Vermögensauskunft auflösen kannst, was allerdings nichts bewirkt, da Du sowohl Kontoguthaben als auch Barvermögen in der VAK anzugeben hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar kannst du das. Du musst es dem Gerichtsvollzieher aber sagen. Wahrscheinlich wird er dann zumindest einen Teil des Geldes haben wollen, vielleicht auch alles.


verreisterNutzer  09.09.2019, 12:58

Den Rahmen des Schonvermögens kann der Schuldner in jedem Fall ausschöpfen, er kann es dem Gerichtsvollzieher geben, muss er aber nicht.

0

man hat ja einen Freibetrag

das Auflösen würde ich so nicht tun, das kann als Betrug gewertet und bestraft werden


itasca  09.09.2019, 12:40

Nein. Das ist kein Betrug.

1
verreisterNutzer  09.09.2019, 13:01

Als Betrug? Nö.... Keinesfalls, nur Meineid falls er es bei der Vermogensauskunft verschweigt.... Aber dafür gibt es in jedem Fall eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

0