Mutter löst Sparbuch von Kind auf - erlaubt?

13 Antworten

Eins Sparbuch auf dem Namen des Kindes kann eine Großmutter nur mit Zustimmung der Eltern anlegen. Das hätte dann steuerliche Auswirkungen auf den Freibetrag des Kindes gehabt. Die Eltern wiederum können dann als Vormund auch wieder das Angesparte anfordern. Ohne einen Vertrag zwischen den Eltern und der Großmutter, den es wahrscheinlich nicht gab, kann man da nichts machen.

Beim Tod der Großmutter ging das Konto in Besitz der Erbberechtigen, sofern im Testament das Sparbuch nicht der Enkelin zugesprochen wurde. Natürlich muss es dann zu gleichen Teilen unter den Geschwistern aufgeteilt werden. Deine Eltern wiederrum können über diesen ihnen zustehenden Betrag frei verfügen.

Wahrscheinlich wollte deine Oma dir das Sparbuch zum 18. schenken. Eine Schenkung muss allerdings für den Todesfall des Schenkers notariell beglaubigt sein. Da dies wohl nicht der Fall war, steht dem Enkel das Sparbuch nicht zu sondern den direkten Erben.

Leider Pech gehabt.


hilflos99  25.10.2019, 10:31

vor 35 Jahren gab es noch keinen Freibetrag und die Sparbücher wurden noch von Hand geschrieben und Vollmacht hat damals niemand interessiert

0
Es wurde von meiner Mutter aufgelöst und das Geld zwischen ihr und ihren 3 Schwestern aufgeteilt.

Und wann war das?

Durfte meine Mutter ohne mein Wissen einfach dieses Sparbuch auflösen und für ihre Zwecke nutzen?

Ja. Da du nie über dieses Sparbuch (oder Konto, das wäre dasselbe) informiert wurdest, besaßen die Eltern die volle Verfügungsgewalt über das Sparbuch, und durften mit dem Guthaben nach Gutdünken verfahren.

Zitat:

"Wird ein Sparkonto (oder Sparbuch) ohne das Wissen des Kindes eröffnet, kann der kontoführende Erwachsene frei über das Geld verfügen, da es so nicht dem Kind selbst zugeeignet ist. Das Kind hat damit aus rechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn der Kontoinhaber das Geld auf eigenen Wunsch abhebt und frei verwendet."

Zitat Ende.

https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/


T3Fahrer  24.10.2019, 13:11

Bündige Argumentation – allerdings hat ja nicht die Großmutter, die das Konto öffnet hat, selbiges aufgelöst – darauf würde deine Argumentationen hinzielen – , sondern die Töchter der Großmutter, die Mutter der Fragestellerin.

An der Stelle müsste man doch vielleicht den Aspekt diskutieren, ob nach dem Tod der Großmutter das auf die Enkelin laufende Sparbuch nicht selbiger zugestanden hätte… Aber da weiß ich nicht wie das erbrechtlich aussieht…

2
FordPrefect  24.10.2019, 13:32
@T3Fahrer

Daran hatte ich auch schon gedacht, im Sinne des OP, nur denke ich, dass sich an der eigentumsrechtlichen Einschätzung nichts ändern wird. Wenn die Großmutter das SB eröffnet hat, war sie Kontoinhaberin, und somt fällt das SB in die Erbmasse. Ergo - Geld aufgeteilt, und zwar korrekt.

3

Boh ich wäre ganz schön sauer.

Ich denke, dass das Buch nicht auf deinen Namen lief. Dafür spricht, dass sie das Geld mit den Schwestern teilte. Wenn sie dich hätte ausrauben wollen, dann hätte sie alles für sich behalten.

Wenn das Sparbuch auf deinen Namen ausgestellt war nein, da wäre dann aber deine Mutter auch nicht an das Guthaben auf den auf deinen Namen ausgestellten Sparbuch ran gekommen.

Aber egal wie, Ansprüche von vor 35 Jahre sind alle verjährt.

Du wusstest ja nicht einmal etwas von dem Sparbuch, sie hat es dir also nie geschenkt. Es war immer ihrs, auch wenn sie mal geplant hatte, es dir zu schenken. Und es ist ja nicht verboten, ein Geschenk, das man geplant hatte, am Ende doch nicht zu schenken, sondern für sich zu behalten.

Oder hat sie das in deinem Namen angelegt und es gehörte offiziell schon dir? Dann kann sie es natürlich nicht wieder wegnehmen!


Tsukino38  24.10.2019, 12:59

Im Text steht doch allerdings, dass die Großmutter das Sparbuch von vorn herein für die Enkelin angelegt hat. Ist es dann nicht Diebstahl was die Mutter begangen hat? Es war ja nie ihrs

1
gnampf33  24.10.2019, 13:04
@Tsukino38

Nein, kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Möglicherweise auch Veruntreuung, wenn du minderjährig warst, sie also dein Vormund.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Bei Diebstahl ists auch nicht viel besser: 4.

Wie lang ist das Auflösen her?

0
T3Fahrer  24.10.2019, 13:15
@gnampf33

Aber was jetzt wichtig zu klären ist, wann denn eine Verjährung beginnt. Grundsätzlich gibt es den Aspekt, dass bestimmte Fristen für Verjährungen erst beginnen, wenn das „Opfer“ von dem Umstand erfährt, der potentielle verjähren kann. Wenn die Fragestellerin also mehr oder weniger jetzt erst von diesem Umstand mit der Kontoauflösung erfahren hat, könnte womöglich die Verjährung noch nicht durch sein.

0
SiViHa72  24.10.2019, 13:00

Der Text liest sich aber so, dass die Großmutter das Geld für den Enkel anlegte und das dann durch die Mutter nie dort ankam.

0