Zuschuss Teilzeit an Feiertagen?

2 Antworten

Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ein generelles gesetzliches "Recht" auf Zuschläge gibt es nicht.

Das Arbeitszeitgesetz sagt im § 11 Abs. 3 dass der AG dem AN der an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag gearbeitet hat, innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag geben muss.

Gibt es nicht auch einen Zuschuss ab 20:00?

Auch so ein "Zuschuss" muss arbeits-/tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung bestimmt sein.

Geregelt ist im § 6 Arbeitszeitgesetz nur, dass der AG für Nachtarbeit Zuschläge zahlen muss, wenn er nicht statt dessen eine angemessene Zahl freier, bezahlter Tage gewährt (sofern es keine tariflichen Ausgleichsregelungen gibt).

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Zahlung eines Feiertagszuschlags. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil des BAG vom 11. Januar 2006, Az. 5 AZR 97/05).