Darf ich meinen restlichen Urlaub noch in Anspruch nehmen?

4 Antworten

Von Experte DerCaveman bestätigt
Meine Ausbildung endet am 26.6. Bis dahin habe ich noch 14 Urlaubstage.

Bist Du sicher, dass Du bis zum 26. Juni Anspruch auf noch 14 Urlaubstage hast? Wieviele Urlaubstage gibt es denn für ein Kalenderjahr und hast Du dieses Jahr schon Urlaub genommen (wenn ja, wie viele Tage)?

dass wenn ich den Urlaub nehmen will er das nicht akzeptiert.

Da muss Dein Noch-Chef aber einen guten Grund zur Ablehnung haben.

Hier gilt § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz. Das besagt, dass der AG bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen hat.

Ablehnen kann er nur, wenn in dem von Dir beantragten Zeitraum AN die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben auch Urlaub möchten oder wenn der AG "dringende betriebliche Belange" geltend machen möchte.

Da muss er aber nachweisen, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Dass z.B. Aufträge nicht eingehen, dass Arbeitsplätze gefährdet sind u.s.w.

Das wird ihm bei einem Noch-Azubi der den Betrieb nach Beendigung der Ausbildung verläßt, sehr wahrscheinlich nicht gelingen.

Beantrage Deinen Urlaub so schnell wie möglich. Lehnt der AG ab, muss er Dir einen "guten" Grund nennen. Außerdem hast Du dann immer noch die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Leistungsklage auf die Gewährung von Urlaub für den gewünschten Zeitraum zu erheben.

baebaemiso 
Fragesteller
 26.04.2024, 16:16

Ich hab 26 Urlaubstage insgesamt. 12 Davon habe ich dieses Jahr schon genommen.

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Hexle2  26.04.2024, 16:22
@baebaemiso

Sorry, dann hast Du keinen Urlaubsanspruch mehr.

Wenn das Ausbildungsverhältnis am 26. Juni endet und Du ab 27. Juni kein MA des Betriebs mehr bist, hast Du nach § 5 Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Monat in diesem Jahr einen Urlaubsanspruch von 1/12 der 26 Urlaubstage.

Da der Juni nicht voll wird, beträgt Dein Anspruch 5/12 der 26 Urlaubstage und das sind 10,83 Tage die auf 11 Urlaubstage aufgerundet werden müssen.

Du hast bisher also schon einen Tag mehr Urlaub genommen als Dir bis zum 26. Juni zustehen.

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Beantragen und abfeiern. Urlaub ist Pflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ob das mit den 14 Tagen hinkommt, weiss ich natuerlich nicht. Wenn du aber am 26. Juni ausscheidest, betraegt dein Urlaubsanspruch 5/12 des Jahresanspruchs. Um da auf 14 Tage zu kommen, musst du schon einen ungewoehnlich hohen Jahresanspruch haben.

Wenn der Urlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr genommen werden kann, muss er ausbezahlt werden.

baebaemiso 
Fragesteller
 26.04.2024, 16:16

26 Tage Jahresanspruch habe ich

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DerCaveman  30.04.2024, 09:11
@baebaemiso

Schlechte Nachricht: Dann hast du schon einen Tag mehr verbraucht als dir fuer 5 Monate anteilig zusteht. Du hast also gar keinen Resturlaub mehr.

Gute Nachricht: Da du offensichtlich schon laenger als 6 dort beschaeftigt bist, darf der Arbeitgeber das fuer den zu viel gewaehrten Tag gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueck verlangen.

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Sprich mit dem Chef. Andernfalls muß der Urlaub ausgezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.