Arbeitsvertrag nicht verlängert, neuer Vertrag 1 Monat später

3 Antworten

Der Sachgrund (Deine weitere Bemerkung unten) muss nicht zwingend im Arbeitsvertrag stehen; es ist rechtlich ausreichend, wenn die konkreten Umstände des Arbeitsverhältnisses die Tatsache einer Sachgrundbefristung ergeben.

Wenn Du beim Arbeitsgericht klagen willst, dann erhebst Du eine Klage auf Feststellung, dass durch die Befristung das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund des Vertrages vom .... nicht beendet ist.

Eine solche Klage hat - auch wenn sie erfolgreich sein sollte - grundsätzlich aber nur dann Sinn, wenn wegen der Größe des Betriebs (mehr als umgerechnet 10 Vollzeitbeschäftigte) das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist; denn bei einem Kleinbetrieb kann der Arbeitgeber trotz Deiner erfolgreichen Entfristungsklage eine ordentliche Kündigung aussprechen.

Wenn die Befristung für zwei Monate mit Sachgrund war ist es rechtens. Nicht zulässig wäre eine sachgrundlose Befristung. Da könntest Du eine Entfristungsklage erheben.

Muss denn der Sachgrund im Arbeitsvertrag drin stehen? Wie sieht denn diese Klage aus bzw. worauf Klage ich? Mfg