Verlängerung Arbeitsvertrag - neue Probezeit zulässig?

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Ist die Verlängerung des Arbeitsvertrages mit Sachgrund? War die vorherige ohne Sachgrund?

Zu 1.: Eine Verlängerung mit Sachgrund für weitere zwei Jahre ist rechtlich möglich, eine ohne Sachgrund nicht.

"Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist die Frage, ob sich an eine Befristung ohne Sachgrund eine Befristung zur Erprobung anschließen darf. Nach Sinn und Zweck der Erprobung ist dies nicht zulässig und stellt jedenfalls eine unzulässige objektive Umgehung des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz dar. Der AG dem einen AN gemäß § 14 TzBfG befristeet beschäftigt hat, hatte bereits hinreichend Gelegenheit, den AN im Rahmen dieser Befristung zu erproben. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn dem AN eine gänzlich andere Arbeitsaufgabe als zuvor übertragen werden soll (Arbeitsrechtkommentar Prof. Dr. Peter Wedde)."

Zu 2.: Stimmt. Wenn die Befristung von vornherein nicht rechtens ist, können die Bestimmungen einer Probezeitregelung auch nicht angewandt werden.

Zu 3.: Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund kann bis zu dreimal verlängert werden. Er darf allerdings nur eine Gesamtlaufzeit von max. zwei Jahren haben. Bei Befristungen mit Sachgrund sieht das anders aus. Da gibt es oft Kettenbefristungen die über mehrere Jahre mit vielen Verlängerungen gehen können.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 14.06.2014, 16:19

Was heißt denn "Sachgrund?" Ist das eine Begründung warum der Vertrag nur befristet geschlossen wird, wie z.B. Vertretung eines kranken Kollegen? Weder in meinem alten, noch in dem neuen Vertrag steht ein Grund für die Befristung.

Hexle2  14.06.2014, 17:03
@MANDAFBENZ

Sachgrund ist eben eine Begründung für die Befristung wie z.B. Vertretung für eine MA in Elternzeit, für einen Kollegen der lange krank ist (sein wird), für ein bestimmtes Projekt usw.

Wie lange dauerte denn die erste Befristung? Nur kalendermäßig darf nur maximal zwei Jahre befristet werden. Wenn der erste Vertrag jetzt z.B. nur ein Jahr war und die Verlängerung zwei Jahre ist, unterschreib den Vertrag. Du hast dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei gleicher Tätigkeit ist auch die Probezeitvereinbarung ungültig.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 14.06.2014, 18:47
@Hexle2

Die erste Befristung war 2 Jahre. Also müßte ich jetzt einen unbefristeten Vertrag ohne Probezeit bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Oder ich unterschreibe den Vertrag einfach, wenn ich keinen unnötigen Ärger bekommen möchte, in dem Wissen das er nicht rechtens ist, hoffe dass das Arbeitsverhältnis harmonisch bleibt und verklage meinen Arbeitgeber wenn er mich doch irgendwann loswerden will :-)

Hexle2  14.06.2014, 18:55
@MANDAFBENZ

Du unterschreibst den Vertrag den man Dir vorlegt. Wenn Du jetzt dagegen Einwände erhebst kann es sein, dass Du raus bist. Unterschreibst Du hast Du auf jeden Fall einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit.

Das brauchst Du Deinem AG aber erst dann zu sagen, wenn er Dich während dieser "Probezeit" kündigen oder den Vertrag auslaufen lassen möchte ohne Dich zu übernehmen. Dann kannst Du auf Entfristung des Arbeitsvertrags klagen.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 14.06.2014, 19:19
@Hexle2

Vielen Dank ;-)

Hexle2  17.06.2014, 11:42
@MANDAFBENZ

Danke auch fürs Sternchen

zu 1.) wenn es bei der Verlängerung um den selben Job handelt reicht eine einmalige Probezeit aus. Es sei denn, Du hast ein völlig neues Aufgabengebiert. Für Dich heißt dies, daß in der Anschlussbefristung keine Probezeit mehr besteht

zu 2.) das kann ich Dir nicht genau sagen. Habt Ihr einen Betriebsrat? Dann sollte der Dein 1. Ansprechpartner sein. Sonst rede mit Deinem Vorgesetzten oder Personalabteilung darüber

zu 3.) ist es erforderlich zu wissen, ob dies eine Befristung ohne sachlichen Grund oder mit sachlichem Grund ist.

MANDAFBENZ 
Fragesteller
 14.06.2014, 16:38
reicht eine einmalige Probezeit aus.

heißt also die zweite Probezeit ist nicht zulässig?

Es sei denn, Du hast ein völlig neues Aufgabengebiert.

Das Aufgabengebiet bleibt das gleiche.

zu 2.) Einen Betriebsrat oder Personalabteilung haben wir nicht. Mein direkter Vorgesetzter macht den Vertrag mit mir.

zu 3.) Ein Grund für die Befristung wird im Vertrag nicht genannt.

Hallo

  1. Ja das ist rechtens und so üblich.

  2. Diese Frage erübrigt sich durch die Antwort zu Frage eins.

  3. Das kann ich leider nicht beantworten, 2x Verlängert dann unbefristet ist auch mein Wissensstand.

Gruß

Eichbaum1963  14.06.2014, 17:51

Zu. 1 und 2: Nein, eine erneute Probezeit ist auch bei der Verlängerung eines Arbeitsvertrages nicht zulässig.

Nicht alles was üblich ist, ist auch rechtens. ;)

das mit der zweimaligen Verlängerung gilt seit einigen Jahren schon nicht mehr. Einschränkung: Es muss ein Grund genannt werden, z.B. Überbrückung der Elternzeot einer Kollegin oder so. Eine neuerliche Probezeit ist nicht rechtens. Denn eine Probezeit hattest du bereits, und eine Probezeit darf nicht verlängert wrden.

http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/contrats/duree-determinee.html