Wasserschaden beim Nachbarn - mehr Geld verlangt als auf der Rechnung vom Maler?
hallo,
Ich versuche das mal so schnell und einfach wie möglich zu formulieren, da das Ganze sehr langwierig ist.
Kurz gesagt ist ein Wasserschaden entstanden bei uns in der Wohnung oben der dann runter zum Nachbar unten gelaufen ist. Der Eigentümer hat daraufhin einen Handwerker beauftragt für einen Kostenvoranschlag, der circa 3000 € betragen hat. Weil er Druck gemacht hat und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht hat, habe ich das Geld auch schnell überwiesen. Im Nachhinein in der Hoffnung eine Versicherung würde das noch mal übernehmen habe ich dann noch mal die Rechnung vom Maler angefordert welche dann allerdings nur circa 2300 € betrug
Er sagte, er hat ein Teil der Arbeiten selbst gemacht, wie die Trockenbau Deke abzureißen.
Jetzt habe ich allerdings mal die Mieter unten gefragt (der geschädigte ist der Eigentümer, der nicht dort wohnt) und die sagten, dass er angeblich nichts gemacht hat, sondern nur der Maler dort gearbeitet hat.
Kann ich diesen Überschuss von circa 700 € zurückfordern? Das ist schon eine erhebliche Menge.
2 Antworten
Grundsätzlich ist es so, dass ein Geschädigter zwei Möglichkeiten hat:
- Schadenersatz verlangen nach Kostenvoranschlag
- Schaden beheben (lassen) und dann Rechnung an den Schädiger
Man kennt das von Unfallschäden am Auto. Ein Gutachter macht einen Kostenvoranschlag und der Geschädigte lässt sich den Betrag auszahlen. Das ist völlig korrekt.
In Wohnungen auch oft so: Mieter beschädigt einen Fußboden. Der Schaden wird nach Kostenvoranschlag von seiner Haftpflichtversicherung bezahlt, aber sowohl Mieter, wie Vermieter einigen sich darauf, dass der Boden vorerst nicht ausgetauscht wird, sondern erst wenn der Mieter sowieso auszieht.
Also: Dein Vermieter ist im Recht. Er hat zurecht die 3000 € bekommen. Der Maler hat eine Rechnung über 2300 € gestellt, aber Du kannst nicht wissen, was evtl. sonst noch an Aufwand für den Vermieter angefallen ist. Wer hat z. B. die Möbel abgebaut und die betroffenen Räume aus- und wieder eingeräumt? Welcher organisatorischer Aufwand ist angefallen?
Du könntest natürlich versuchen, über einen Rechtsanwalt die 700 € wieder einzuklagen. Gut möglich, dass Dir dann der Vermieter eine Aufstellung über sonstige Kosten und Zeitaufwand macht, die die 3000 € insgesamt sogar noch übersteigen. Dann hättest Du auch noch Anwalts- und Gerichtskosten am Bein.
Das wirst du tun können.
Und hoffentlich daraus lernen in Zukunft nicht solchen Blödsinn zu verzapfen. Du hast in diesem Fall praktisch alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Zunächst steht mal die Frage im Raum wie der Schaden entstanden ist und ob du überhaupt dafür haftest. Als nächstes steht die Frage im Raum, was mit der Gebäudeversicherung ist. Eventuell hat der Typ nicht nur 700€ zu viel von dir verlangt sondern die vollen 3000€ zu viel, weil vielleicht die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert hat. Dann ist die Frage nach deiner Haftpflichtversicherung. Hast du keine? Dann solltest du mal schnell eine abschließen. Und beim nächsten derartigen Fall der sofort den Schaden melden. Die kümmert sich um alles, falls du Mieter bist, wovon ich mal ausgehe.