Wohnung Kündigsfrist umgehen?
Hallo🙂
Ich lebe momentan in einer Wohnung und möchte bis zum 31.08.2022 noch dort wohnen bleiben.
Ich habe von Bekannten gehört, dass ich die Kündigungsfrist umgehen kann und nicht 3 Monate zahlen muss wenn ich so früh wie möglich mein Vermieter Bescheid gebe am besten jetzt im Januar schon, dass ich vorhabe auszuziehen und sie dann bevor ich noch die Kündigung eingereicht habe die Vermieter nach einem Nachmieter suchen können und dann mögliche Interessenten kommen und die Wohnung besichtigen.
Wenn dann ein Vermieter gefunden wurde, muss ich dann natürlich vorher ausziehen und kann nicht im August ausziehen.
Wenn ich erst aber im Juni bis zum 3. Werktag nur eine Kündigung einreiche kann ich der Kündigungsfrist nur umgehen, wenn ich selber ein Nachmieter finde und dann der Vermieter dies akzeptiert, sonst muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist noch bezahlen.
Soll einfach bei meinem Vermieter anrufen und sagen das ich nur noch bis zum 31.08.2022 hier wohnen bleiben möchte, damit sie einen Nachmieter finden. Weil ich hab gehört das wenn ich früh genug bescheid sage muss ich nicht nach einem Nachmieter suchen sondern der Vermieter.
Ist das denn noch so oder ist das veraltet diese Regelung ?
2 Antworten
An die Kündigungsfrist musst Du Dich halten, es sei denn Du vereinbarst mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt. Darauf kann der Vermieter sich einlassen, muss er aber nicht. Ich selber habe das bereits zweimal für meine Mieter gemacht. Sie hatten gute Gründe!
Bis zum Vertragsende ist die Miete zu bezahlen, egal wann die Kündigung greift.
Das mit dem Nachmieter (bzw. 3 Nachnmietern) ist nach wie vor ein Märchen, das sich hartnäckig hält. Der Vermieter muss gar nichts!!! Ich persönlich suche mir meine Mieter sehr gerne selber aus.
es steht dir frei bereits diesen Monat zu kündigen - zum 31.08. bis zu dem Datum bleibst die Miete geschuldet. du must halt ne Wohnung finden, die ab dem 01.09. frei ist. Zeit zum Suchen hast doch.
wenn ich selber ein Nachmieter finde und dann der Vermieter dies akzeptiert,
warum sollte der Vermieter darauf eingehen?? das wäre ein Aufhebungsvertrag.
Ist das denn noch so oder ist das veraltet diese Regelung ?
der Vermieter muss gar nix - der kann locker abwarten.
Danke für dein Kommentar. Das Ding ist ich möchte danach nicht in eine neue Wohnung.