Kann der Vermieter einen Mieter rauswerfen, wenn bislang keine Räumungsklage eingegangen ist?

8 Antworten

Nein, darf man nicht. Es gibt die 3-monatige Kündigungsfrist, die kann nicht einseitig ausgehebelt werden.

Einerseits gedacht als Sicherheit für den Vermieter, Nachmieter zu finden,

andererseits, als Mieter die Sicherheit Zeit zu haben, sich eine andere Wohnunterkunft zu suchen.

Das müsste also mit dem aktuellen Mieter abgesprochen werden, ob er einverstanden wäre, bis zu dem Tag X nicht mehr länger Miete zahlen zu müssen, da der Vermieter bereits Nachmieter fand.

Woher ich das weiß:Recherche
johnnymcmuff  27.09.2019, 00:07
Es gibt die 3-monatige Kündigungsfrist, die kann nicht einseitig ausgehebelt werden.

Nicht bei Mietrückstand von mehr als einer Miete, da darf man dann fristlos kündigen.

2

Tja - wenn der Mieter nicht freiwillig bis zum 30.9. auszieht, wirst Du wohl eine Räumungsklage anstrengen müssen und das kann Monate dauern, bis dieses Verfahren beendet ist. Einfach rausschmeißen kannst Du den nämlich nicht.

Und gegenüber dem "Nachmieter", der dann logischerweise nicht einziehen kann, weil Du so voreilig einen neuen Vertrag abgeschlossen hast, wirst Du schadenersatzpflichtig.

Du hast schon Nachmieter für den 1.10.? Was machst Du, wenn die Wohnung am 1.10. noch nicht frei ist und am 10.10. auch noch nicht und Ende des Jahres auch noch nicht?

Den neuen Mietern die Hotelunterkunft zahlen und die Lagerkosten für deren Hausrat?

Wichtig noch, die Wohnung des Mieters ist in dem Haus, in dem der Vermieter lebt.

Das ist überhaupt nicht wichtig. Es ändert nichts an der Tatsache, dass Du am 30.9. nicht eigenmächtig räumen darfst.

Nein. Das ist verbotene Eigenmacht und laut Gesetz nicht erlaubt. Raus schmeißen darf nur der Gerichtsvollzieher. Und um diesen zu beauftragen, brauchst du einen Räumungsbeschluss vom Gericht.

Das wäre verbotene Eigenmacht und deshalb unzulässig. Du wirst ihn nur mit Räumungsklage los und das kann Monate dauern.