Nebenkostenabrechnung nach Schlüsselübergabe an Nachmieter?

5 Antworten

Korrekterweise wäre hier als Abrechnungszeitraum 1.1.bis 31.12. zu berechnen gewesen und ein Nutzungszeitraum 1.1. bis 4.12. Da wäre allse sauber sortiert und keiner käme zu kurz. Das hätte natürlich vorausgesetzt, dass das so vereinbart wurde.

Nun ist wohl nur auf Kulanz des Nachmieters zu hoffen, dass er hier anteilig für den strittigen Zeitraum dem Vormieter Kosten erstattet.

Nein, denn deren Vertragsverhältnis beginnt erst am 01.01.

Für den Zeitraum zwischen 05.12 und 31.12 müsstest ihr es ggf. mit dem neuen Mieter klären, da es rechtlich mit dem Vermieter noch euer Zeitraum war.

Nächstes Mal drauf achten, dass ihr das mit den Nebenkosten vorher klärt oder eben der Vermieter euch vorzeitig raus lässt und den Nachmieter dann vertraglich früher dort wohnen lässt oder ihr den frühzeitigen Übergang der NK gesondert festhaltet. Selbst dann wäre es an euch gegangen, da ihr Vertragspartner seid, aber mit extra Aufschlüsselung ab dem 05.12., darauf hat nur durch unnötige Mehrarbeit nicht jeder Vermieter Lust.

Nein. Ihr habt mit dem neuen Mieter vereinbart, dass er einen knappen Monat früher einziehen kann und euch die Miete ersetzt. Ihr habt ganz offenbar versäumt etwas zu den Nebenkosten zu sagen – die sich mutmaßlich jetzt auch schlecht oder gar nicht ohne adäquates Ablesen verschiedener Zählerstände zum Auszugszeitpunkt jetzt auseinander dividieren lassen.
Der Vermieter hat mit dem neuen Mieter im Mietvertrag zum 1. Januar begonnen, da beginnt auch der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten, die er mit dem neuen Mieter abrechnen muss.

Nein, muss er nicht.

Ihr habt bis 31.12. für Miete/Nebenkosten aufzukommen. So steht es im Vertrag.

Würde der Vermieter dem neuen Mieter hier die NK berechnen, könnte/würde er (zu Recht) die Zahlung verweigern, denn der neue Mieter muss erst ab 1.1. zahlen (auch NK).

Hier hilft nur, das euch der neue Mieter das freiwillig ersetzt.

Falls nicht.. seid froh, dass ihr die Wohnung noch so "günstig" vor Vertagsende losbekommen habt.

Gerhart  21.11.2021, 16:29

Was soll denn hier ersetzt werden? Der Nachmieter hat die laufende Betriebskostenvorauszahlung vermutlich geleistet. Bei Heizkosten könnte ein Nachzahlung vom Nachmieter verlangt werden, wenn die Ablesedaten 5.12. und 31.12. bekannt sind.

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Wenn die Zählerstände, Wasser, Gas, Strom, Heizung erfasst wurden, ist das kein nennenswertes Problem mehr. das macht ja den höchsten teil der Nebenkosten aus.

Dann sind da noch versicherungen, Abfallgebühren, Allgemeinstrom und son bisschen kleinkram. klar, das kann dann auch mal 50 bis 100 € machen. aber den rest kriegt ihr ja dann mit der abrechnung wieder.

Immerhin habt ihr ja auch ein paar Tage mietfrei gewohnt. übergabe am 5. und der nachmieter zahlt euch den kompletten monat.

lg, Anna