Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag?


13.02.2022, 12:34

Hier noch der exakte Wortlaut:

PS: es handelt sich bei dem Mietvertrag um einen der jährlich ausläuft.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieso läuft der Mietvertrag jährlich aus? Gibt es eine Verlängerungsoption?

Ich halte das Konstrukt für rechtlich unzulässig.

Gibt es eine begründete (womit?) Befristung.

Was ist das für eine Wohnung? Wohnheim?

gg423 
Fragesteller
 13.02.2022, 12:51

Es handelt sich um ein Studentenwohnheim. Und jedes Jahr muss man den Vertrag erneut unterschreiben. Dazu kommt, dass Mieter den Antrag stellt, nicht der Vermieter.

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albatros  13.02.2022, 13:34
@gg423

Da sieht das Ganze schon anders aus. Trotzdem sehe ich in der Klausel zur Abrechnung eine Bevorteilung des Vermietersbzw. Benachteiligung des Mieters.

Der V. könnte sich Zeit lassen, bis seine selbst gestellte Frist verfristet ist. Und das ist deshalb so unwirksam (unangemessene Benachteiligung des Mieters).

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Ein Wohnheim des Studierendenwerkes kann so eine Beugung des Mietrechtes nicht verfassen. Sollte das in den AGB zu lesen sein, wäre ein Verwaltungsgericht anzurufen, damit die AGB geändert werden.

Wohnheim im privaten Bereich >> die vorgestellte Klausel ist unwirksam. Sowohl was die Befristung betrifft als auch die Abrechnung der Betriebskosten.

abhängig davon, ob dieser Rückzahlungen leisten muss oder nicht.

Das sehe ich auch so.

D.h. der Vermieter kann sich seinen Vorteil ausrechnen, selbst oder gerade dann wenn er eine Abrechnung durchgeführt hat und den Weg den beschreiten will - sie offen zu legen oder nicht -, selbst bestimmen kann.

Ich bin kein Jurist, würde diesen Passus aber als unzulässig ansehen.

Nein, das ist so nicht zulaessig. Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung normalerweise auch gar nicht so kurzfristig erstellen.

Er hat die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres ab Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres (meist das Kalenderjahr, aber nicht immer) zu erstellen. Versaeumt er dies, besteht kein Anspruch mehr auf Nachzahlungen des Mieters. Ohne korrekte Abrechnung hat der Mieter auch das Recht, die Vorauszahlungen zurueck zu fordern.

So zumindest in Deutschland. Oder geht es gar nicht um Deutschland?

gg423 
Fragesteller
 13.02.2022, 12:31

Auch wenn ich dies im Mietvertrag so unterschreibe, und mein Mietvertrag jährlich ausläuft?

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Gerhart  13.02.2022, 17:09
@gg423

Ein Mietvertrag läuft entweder befristet oder unbefristet. Jährliche Befristung mit Verlängungsklausel ist so nicht zulässig. Die Befristung muss qualifiziert begründet sein. Siehe § 575 BGB .

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