Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung und zahlt weder Guthaben. Was soll ich tun?

schleudermaxe  29.06.2021, 15:06

Laut Frage gibt es aber doch welche.

Von wem sind die denn, Vermieter oder Hausverwaltung?

Mieter3346 
Fragesteller
 29.06.2021, 15:20

Verwaltung hat die an Vermieter geschickt und er dann mir

schleudermaxe  29.06.2021, 15:21

Bist Du dir sicher, was wurde denn angmietet, eine Wohnung oder eine Eigentumswohnung?

Mieter3346 
Fragesteller
 29.06.2021, 15:32

Da bin ich mir nicht sicher. Ich habe einen Wohnraum-Mietvertrag

9 Antworten

Auch die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2016, 2017, 2018 sowie 2019 habe ich nicht bekommen. Ich gehe davon aus, dass mir auch aus den Abrechnungen der vergangenen Jahre Guthaben zustehen.

Dämlich wenn Dir noch was zusteht, denn es gibt eine Verjährungsfrist, demnach ist danach weder was zu holen noch kann der Vermieter noch was von Dir fordern.

Daher erkundige Dich mal über die Verjährungsfristen.

Wieso hast Du die Abrechnungen der letzten Jahre nie gefordert?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mieter3346 
Fragesteller
 29.06.2021, 15:12

So weit ich weiß die Verjährungsfrist 3 Jahre. Also 2018 und 2019 kann ich noch retten.

Darf ich das Guthaben 2020 von Miete abziehen Und bis ich die Abrechnungen bekomme die Vorauszahlungen einbehalten?

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Mieter3346 
Fragesteller
 29.06.2021, 15:42
@albatroz1102

Ich meine das Guthaben von der Kaltmiete abziehen und bis ich die Abrechnungen von 2016 bis 2019 bekomme die Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten. Geht das so?

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albatroz1102  29.06.2021, 15:45
@Mieter3346

Nein das geht so nicht. Du darfst keine Zahlungen ein behalten oder kürzen.

Du solltest jedoch Deinen Vermieter bitten so schnell wie möglich die Abrechnungen nach zu holen.

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Einfach den Stapel einem Anwalt geben. Eilt nicht so direkt -- solltest halt bis Ende des Jahres Deine Forderungen verjährungshemmend eingetütet haben.

Wenn du richtig gerechnet hast, lege schriftlich (Einwurfeinschreiben) Einspruch ein und begründe ihn entsprechend. Da offensichtlich hier ein inhaltlicher Fehler vorliegt, darfst du den selbst korrigieren. Du schreibst also, dass du das dir zustehende errechnete Guthaben in Höhe von 153 EUR von der Juli-Miete in Abzug bringst.

Fordere weiterhin den Vermieter auf, dir die noch ausstehenden Abrechnungen für 17, 18 und 19 bis spätestend 31. Juli 21 auszuhändigen. Kündige dabei an, dass du bei Verzug ab August 21 über die laufenden Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst, bis dass korrekt für diese drei Jahre abgerechnet wurde.

(Danach wäre der Zurückbehalt nachzuzahlen).

Das hört sich für mich etwas wirr an, einmal gibt es eine vom Vermieter, dann wieder eine von einer Verwaltung.

Eigentlich kann es nur eine geben, die vom Vermieter, denn der steht bestimmt auch im Mietvertrag.

Und Belege, jeder Mieter hat das Recht auf eine Einsichtnahme, wenn Kostenstellen für ihn unklar sind.

Gibt es keine AR, darf der liebe Mieter ja seine Vorauszahlungen so lange stoppen, bis es welche gibt. Auch ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anitari  29.06.2021, 15:25
Das hört sich für mich etwas wirr an, einmal gibt es eine vom Vermieter, dann wieder eine von einer Verwaltung.

Ich vermute das der VM seine, von der WEG-Verwaltung, erstellte Hausgeldabrechnung einfach an den Mieter "durchreicht".

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schleudermaxe  29.06.2021, 17:49
@anitari

Dachte ich auch, daher habe ich nachgefragt, es gibt keinen MV über eine Eigentumswohnung.

Sollte der FSt. eigentlich wissen was er vereinbart hat, zumal ja eine ETW wie ein EFH abgerechnet wird, weil es nichts zu verteilen gibt und die AR der Verwaltung dann einer der Rechnungsbelege ist.

Hat er den falschen MV bekommen, darf man dem ET gratulieren; wie will der denn abrechnen, wenn er an die anderen Daten/Kosten und Lasten aus dem Haus nicht rankommt.

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Lass dich nicht auf Gelaber ein. Wer weiß, was der dir (außerhalb der geltenden Gesetze) so vorjammert, oder - noch schlimmer - dich irgendwie unter Druck setzen will.

Der verdient Geld mit der Vermietung - da hat er gefälligst seine Pflichten als Vermieter zu erfüllen.

Du kannst ihm schreiben, dass ein Gespräch willkommen ist, aber erst zustande kommt, wenn du vorab alle Unterlagen, die er beizubringen hat, erhalten hast.

Auf jeden Fall: Mieterschutzbund.