Nachmieter will den Mietvertrag widerrufen?
Hallo, ich brauche bitte dringend Hilfe 🙈
aufgrund meiner Ausbildung habe ich eine Wohnung in der Nähe meiner Arbeit gefunden, die ich nächsten Monat beziehen kann. Aufgrund meiner 3 monatigen Kündigungsfrist, habe ich mich um einen Nachmieter gekümmert, der diese Wohnung nächsten Monat beziehen will. Nun gab es wohl einen Unfall in der Familie und er will weiter weg ziehen zu seiner Familie.
Kann man den Mietvertrag dann einfach vor Bezug widerrufen und liegt es dann alles wieder bei mir? Muss ich mich um einen neuen Nachmieter kümmern und wenn ich keinen finde, muss ich die Miete bis Ende der Kündigungsfrist dann weiter zahlen, ist mein Nachmieter dann komplett raus ??!!
Vielen lieben Dank im Voraus, ich bin echt verzweifelt.
8 Antworten
Verträge sind im allgemeinen bindend sobald die Willenserklärung abgegeben wurde. Widerrufsrecht besteht nur in sehr wenigen Ausnahmen wie zb dem Fernabsatzgesetz oder bei Finanz- und Versicherungsverträgen, dabei im Fernabsatzgesetz auch nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen.
Alles andere hat juergen63225 hervorragend beschrieben.
es geht um 2 Verträge:
Dein Mietvertrag, den kann der Vermieter auf Wunsch vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist beenden, das müsste er aber bestätigt haben, dann hast du damit nichts mehr zu tuen. Wenn er das nicht bestätigt hat, weil der neue Mieter noch nicht unterschrieben hat, dann hast du hoffentich fristgerecht gekündigt mit dem Wunsch im Kündigungsschreiben, früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Dann gilt wenigstens die ursprüngliche Frist. (3 Monate bei Mietdauer bis 5 Jahre)
Der Mietvertrag des neuen Mieters, den hast du nicht unterschrieben, das ist ein neues Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Vermieter. Der gilt, bei Kündigung müsste diese die regulären Kündigungsfristen einhalten, zahlt also mindestens für 3 Monate die Miete. Kündigung aus irgendeinem Grund ist kaum möglich, selbst bei Tod des Mieters müssen die Erben fristgerecht kündigen.
Der Mietvertrag zwischen dem neuen Mieter und dem Vermieter haben die beiden ja schon unterschrieben
Ausnahme sind Zeitmietverträge. Hat man für 1 Jahr unterschrieben, gilt der Vertrag wie unterschrieben, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, speziell einen Grund für die Befristung.
Zeitmietverträge enden üblicherweise exakt zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Falls aber wechselseitig einfach nur für einen bestimmten Zeitraum die Kündigung ausgeschlossen wird, so beeinflusst dies nicht die Kündigungsfrist als solche.
Sollte er den Mietvertrag unterschrieben haben, ist das sein Problem, und nicht deins
Das kommt auf einige Faktoren an.
In manchen Mietverträgen wird bereits ein Rücktrittsrecht vor Nutzung der Mietsache eingeräumt.
Aber auch darüber hinaus gibt es ein paar Möglichkeiten des Widerrufs binnen 14 Tagen.
Hierzu muss der Vermieter Unternehmer im Sinne des BGB sein, er muss zumindest mehr als ein Objekt vermieten
Der Mieter hingegen muss Verbraucher sein, das heißt die er muss die Wohnung vorrangig zu privaten Zwecken nutzen.
Ist das gegeben, gibt es Gründe, die einen widerruf binnen 14 Tagen rechtfertigen, zB dann, wenn er die Wohnung nicht besichtigt hat oder der Zustand der Wohnung unzumutbar ist.
Mein Vermieter hat nur diese Wohnung zu vermieten, die Wohnung wurde vom Nachmieter besichtigt, es handelt sich um eine komplett neu renovierte Wohnung, Mietvertrag wurde von Nachmieter und Vermieter unterschrieben
Bliebe nur abzuklären, ob er im Mietvertrag das Recht zum Widerruf vor Einzug eingeräumt bekommt.
Andernfalls gibt es für ihn keine Möglichkeit, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Mietvertrag wurde von Nachmieter und Vermieter unterschrieben
Damit bist Du raus aus der Geschichte. Das muss der Nachmieter mit Deinem Ex-Vermieter ausmachen.
Nur so als Anmerkung: Die Kündigungsfrist für den Mieter ist unabhängig von der Wohndauer immer längstens 3 Monate.