Kündigung aus "wichtigem Grund" + Mindestmietdauer?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Sind Mindestmietdauern von 3 Jahren rechtens? Steht so im unterschriebenen Mietvertrag.

Es  kommt auf die Formulierung im Vertrag an. Gilt diese Mindestmietdauer für Mieter und Vermieter (Vermieter darf Dich auch nicht kündigen), dann ist dies für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren zulässig.

Kann ich eine Wohnung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn zuvor zwei Personen in dem Haushalt gewohnt haben, nun aber nur noch eine und diese die Wohnung alleine nicht finanzieren kann?

Wie sieht denn die Vertragskonstellation aus? Sind diese beiden Personen Hauptmieter? Wenn ja, haften beide für Mietzahlungen, auch wenn eine Person ausgezogen ist.

Ansonsten ist das aber kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Da hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter.

emesvau 
Fragesteller
 17.03.2020, 09:08

Danke dir! Das war eine gute zusammenfassende Antwort.

https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mindestmietdauer-rechtsberatung-zum-mietrecht-durch-anwaelte.html

Du wirst dich da nicht rauswinden können, der abtrünnige Mitbewohner auch nicht.

Statt euch jetzt ganz furchtbar leid zu tun und dem Vermieter die Schuld in die Schuhe zu schieben, solltet ihr euch um eine Lösung bemühen. IHR habt nicht über eine mögliche Trennung nachgedacht, also liegt es an euch, auch die Mietsache jetzt mit ein bisschen Anstand abzuwickeln.

Jeder Vertrag kann aufgelöst werden, wenn alle Vertragspartner einverstanden sind. Auch Untervermietung könnte eine Lösung sein.

Viel Erfolg!

emesvau 
Fragesteller
 17.03.2020, 08:56

Das bin ich auch, Danke für deine Antwort.

Nein, bei einem beiderseitigen Kündigungsverzicht von 3 Jahren ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestmietzeit grds. ausgeschlossen.

Bestimmte, außergewöhnliche Umstände, etwa bevorstehende Geburt und Miniappartement oder arbeitgeberveranlasster neuer Arbeitsplatz in unzumutbarer Pendlerdistanz mögen aus Rechtsgrund Billigkeit hiervon abweichend ein ordentliches Kündigungsrecht hergeben, das man erfolgversprechend erstreiten könnte. Wegfall eines Mieters oder Einkommen rechtfertigen dies hingegen nicht.

Mieterseitige ordentliche Kündigungen eines regulär unbefristeten Miteverhältnisses bedürfen hingegen überhaupt keines (und damit auch keines wichtigen) Grundes.

G inager761

3 Monate sind ganz normal, außer es steht etwas anders in deinem Mietvertrag, du solltest mit dem Vermieter reden, ob ihr eine Lösung findet

emesvau 
Fragesteller
 17.03.2020, 08:05

Frage bitte nochmal lesen.

Lysandra13  17.03.2020, 08:07
@emesvau

War noch nicht ganz fertig, bin versehentlich auf den absendebutton gekommen :)

peterobm  17.03.2020, 08:14

Mindesmeitdauer - ist rechtens - beidseitiger Kündigungsverzicht

Wenn ihr beide als Hauptmieter den Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren selbstverständlich gesamtschuldnerisch unterschrieben habt, wieso hast du dann deinen Partner ziehen lassen, obwohl ihr nur gemeinsam kündigen dürft und eigentlich gemeinsam mindestens die 3 Jahre die Miete zahlen müsstet ???

Sorry, ist mir alles total unverständlich, bist du sooo naiv ? Was mir aber klar ist, dass euer VM sich nun ausschließlich an dich mit der Forderung des gesamten Mietbetrags wendet !

...und nein, es gibt in eurem Fall kein Sonderkündigungsrecht !

Ich würde den ""Partner"" zur Mietschuldenbegleichung heranziehen lassen !

emesvau 
Fragesteller
 17.03.2020, 15:56

Ich bin derjenige, der ausgezogen ist.

pool56  17.03.2020, 16:07
@emesvau

Oha, sorry, DAS habe ich dann wohl irgendwo überlesen. Dann umgekehrt die Frage, befürchtest du nicht, das dich der NochBewohner/Mieter auf Mietzahlung VERKLAGT ? ...oder willst du freiwillig weiterzahlen ? ...wie hier schon zu lesen, Mann könnte evtl. auch noch einen AUFHEBUNGSVERTRAG mit allen 3 verhandeln

emesvau 
Fragesteller
 17.03.2020, 16:10
@pool56

Selbst wenn ich dort noch wohnne würde, würde das an der Rechtslage doch nichts ändern! Werde ich auch machen.

pool56  17.03.2020, 16:23
@emesvau

Sorry komme mit deinen verwirrenden Angaben nicht klar ! Mal bist du in der Wohnung und kannst nicht mehr alles zahlen, dann wieder bist du der der einfach weg ist. Ich glaube ich bin besser raus aus deinem Verwirrspielchen. Dennoch, versucht beide auszuloten ob euer VM euch früher raus lässt, z.B. wenn IHR dafür mindestens den NACHMIETER vorauswählt und die Wohnungsbesichtigungen durchführt.