Mietvertrag - Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen

6 Antworten

man nennt das einvernehmliche Vertragsauflösung, beide unterzeichnen - und fertig ....

Das Schlüsselwort ist Aufhebungsvertrag. In beiderseitigem Einvernehmen kann man jeden Vertrag aufheben. Kündigung reicht nicht, auch wenn der Mieter schreibt, es sei im beiderseitigen Einvernehmen, denn Kündigung ist immer eine einseitige Rechtsgestaltung.

Man kann doch schreiben: "Die Parteien heben den MV vom ... zum ... einvernehmelich auf." Am besten Luises Vorschlag umsetzen und gleich die Abnahme mit aufnehmen: Der Mieter behebt bis ... folgende Beschädigungen, führt folgende Schönheitsreparaturen durch ... Zählerstände, zurückgegebene Schlüssel und alles, was den Parteien sonst noch wichtig ist, kann mit aufgenommen werden.

Schriftstück reicht, Zählerstände ablesen und Wohnungsabnahme. Schön, dass ihr Euch so einig seid. Ist ja eher selten.

Ein solches Schriftstück reicht vollkommen.

Ist doch schön, wenn's mal unkompliziert geht.

Der Mietvertrag betrifft ja nur die beiden Parteien, so dass nichts zu beachten ist. Die Vertragsauflösung ginge sogar mündlich., ansonsten wie von Luise vorgeschlagen vorgehen.