Kündigung einer Scheune, Mieter teilte am 4.Sept. mündl mit, dass er kündigen. Keine Mietvertrag

9 Antworten

Der alte Mietvertrag ist nach 5 Jahren nicht erneuert worden,

dann ist das Mietverhältnis mMn unbefristet weiter gelaufen. (s. § 545 BGB)

Eine Schriftform ist bei einem Mietvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein mündlicher Mietvertrag wäre also genauso wirksam. Einen Mietvertrag kann man allerdings nicht in mündlicher, sondern nur in schriftlicher Form kündigen. Somit wäre diese mündliche Kündigung unwirkam.

Es gibt bei Geschäftsräumen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz z.b. kann der Mieter einer Kündigung nicht widersprechen, wenn sie für ihn eine Härte bedeuten würde (Sozialklausel) Vertragliche Kündigungsregelungen können aber gegen Vorschriften zum Schutz vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Kündigungsfristen können frei vereinbart werden. Der Gewerbemietvertrag kann also u.U. sehr kurze Fristen enthalten. Sieht der Vertrag keine Regelung vor, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich. Der ehemals abgeschlossene Vertrag hat sich stillschweigend verlängert. Die dort verhandelte Kündigungsfrist ist wirksam. Die Kündigung ist an die Schriftform gebunden.

naja der alte vertrag ist nicht verlängert worden und er hat die scheune trotzdem weiter gemietet? also eigentlich an nichts gebunden dann ist es möglich dass er mündl. kündigt eigentlich müsste er es gar nicht mehr melden.

Wenn es keinen Mietvertrag (mehr) gibt, gibt es meiner Meinung nach auch keine Kündigungsfrist.

Der "Alte" dürfte immer noch Gültigkeit haben und es werden wohl immer noch 6 Monate sein. Ein Mietvertrag erlischt nicht so einfach, es wird eine Verlängerungsklausel drinnen stehen.