2 Wochen Kündigungsfrist beidseitig im Mietvertrag rechtens

6 Antworten

In Deutschland gilt das BGB zum Mietrecht. Der Mieter könnte daher mit diesem Mietvertrag mit einer 2-Wochen-Kündigungsfrist kündigen, der Vermieter muss sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Dennoch kann der Mietvertrag einvernehmlich zu jeder Zeit aufgelöst werden.

hallo in meinem neuen mietvertrag steht: "*Die Dauer der Mietzeit soll jetzt nicht bestimmt werden. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit

Entweder man macht einen befristeten oder einen Vertrag.

Hier gilt, Sie haben einen unbefristeten Vertrag.

bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach kündigung des Vertrages durch eine der Parteien. *Andere K-Frist: mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Für den Mieter ja.

Für den Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B, wenn es sich um ein möbliertes Zimmer handelt usw.

Der Vermieter und Mieter hat des Recht zur Kündigung. SIe ist wirksamnach Zugang der Kündigung innerhalb von 2 Wochen." ist das rechtens???

Wenn es sich um ein nichtmöbliertes Zimmer oder eine Wohnung handelt, gilt für den Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist.

Eine solche Kündigungsfrist wäre höchstens bei einem möblierten Zimmer denkbar.

Wenn es sich um eine normale Wohnungsvermietung handelt, kann die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einfach ausgehebelt werden. Dann wäre der gesamte Mietvertrag nichtig.

simsalabim789 
Fragesteller
 28.03.2014, 19:42

Vielen Dank, würde das bedeuten dass dann die 3 Monate gelten wenn ich schon eingezogen bin, oder wenn der Mietvertrag nichtig ist dass ich gar keine Ansprüche habe?

albatros  28.03.2014, 22:19

Der Vertrag bleibt rechtswirksam, lediglich die Kündigungsklausel wird bzw. ist unwirksam An ihre Stelle tritt die gesetzlich festgeschriebene, zumindest für den Vermieter.

Neuer Mietvertrag für neue Wohnung oder neuer Mietvertrag für alte Wohnung weil der Eigentümer gewechselt hat?

Bei letzterem wäre ein neuer Vertrag nicht notwendig und sollte auch nicht unterschrieben werden.

Der Vermieter und Mieter hat des Recht zur Kündigung. SIe ist wirksamnach Zugang der Kündigung innerhalb von 2 Wochen." ist das rechtens???

Für Dich als Mieter auf jeden Fall.

Für den VM nur wenn

  1. die Mietsache ein Zimmer das überwiegend mit Möbeln des VM ausgestattet ist,

  2. sich innerhalb der vom VM selbst bewohnten Wohnung befindet

  3. und nur an Dich allein vermietet ist/wird.

Korrekte Kündigungsfrist aber bis zum 15. eines Monats zum Ende des selben Monats.

Treffen nicht alle 3 genannten Kriterien zu gilt für den VM die gesetzliche K-Frist von mindestens 3 Monaten und für Dich der Mieterschutz in vollem Umfang.

Die Dauer der Mietzeit soll jetzt nicht bestimmt werden.

Wieso jetzt? War sie vorher bestimmt/befristet?

Also doch ein neuer Vertrag für die alte Wohnung?