Kann ich einen Wohnungs-Mietvertrag vorläufig kündigen und diese Kündigung ggf zurücknehmen?
9 Antworten
Nein, das wird nichts. Der Vermieter muss ja wissen, ob er sich nach einem neuen Mieter umsehen muss oder nicht. Wenn Du dann doch ausziehst, hat er keinen neuen Mieter oder wenn Du nicht ausziehst, hat er einen neuen Mieter und kann sehen, wie er diesem eine Wohnung zur Verfügung stellt
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht, Mietvertrag
Nein. Gekündigt ist gekündigt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht
Eine solche Möglichkeit kennt das deutsche Mietrecht nicht.
Das wird kein Vermieter mit sich machen lassen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietrecht, Mietvertrag
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die weder bestätigt werden muss, noch man man sie zurücknehmen.
Der Vermieter kann Dich da wohnen lassen, sofern er will und es keinen Nachmieter gibt und von Dir den Abschluss eines neuen Mietvertrages verlangen; willst Du das nicht, musst Du halt ausziehen.
MfG
johnnymcmuff