Boden entfernen wenn Nachmieter den nicht haben will?
1. Wenn innerhalb der Kündigungsfrist der Vermieter (Privat) einen neuen Mieter gefunden hat und der den Boden nicht möchte müssen wir selber den entfernen oder ist es dann die Aufgabe des neuen Mieters, sowie nach der Kündigungsfrist?
2. Darf der Vermieter verlangen das putzen des Flures und des Kellers, bis zum Mietende?
*Die Wohnung meines verstorbenen Vaters
2 Antworten
Zu 1. wenn dein Vater auf den eigentlichen Boden noch einen zusätzlichen Bodenbelag verlegt hat (zB Teppich oder Laminat), dann muss das theoretisch raus. Aber gerade bei ordentlich verlegten und gepflegten Laminat wäre der Vermieter ja blöd. Einen versifften Teppichboden werdet ihr wohl rausnehmen müssen. War der Belag schon beim Einzug da (und wurde damals nicht zum Vormieter übernommen), dann gehört er zur Mietsache und ist nicht euer Problem.
zu 2: im Mietvertrag vereinbarte Reinigungsarbeiten wie Flur etc sind bis zum Mietende auszuführen.
Zu 1. Weiß ich nicht ob der schon drin war oder mein vater es gemacht hat war noch zu klein als meine Eltern sich getrennt haben, hatte auch fast 10Jahre keinen Kontakt bis März 2023. Es geht sich ja darum das meine Schwester meint wenn der Nachmieter den Boden nicht haben will das wir den dann raus machen müssen und nicht der Nachmieter.
Ich weiß auch nicht was im Mietvertrag drin steht da diese Unterlagen bei einer meiner Tanten liegt, die vor seinem tot die Vollmacht hatten und uns die erst geben sobald wir den Erbschein haben.
müssen wir selber den entfernen
Nein, selbstverständlich nicht! Wenn dem neuen Mieter etwas nicht passt, hat er sich gefälligst selbst darum zu kümmern.
Darf der Vermieter verlangen das putzen des Flures und des Kellers, bis zum Mietende?
Ja, natürlich!
Das ist natürlich völliger Blödsinn. Der Vormieter ist in keiner Weise dazu verflichtet, dem persönlichen Geschmack des Nachmieters gerecht zu werden.
Der Vormierter kann hier garnichts mehr, da er ja tot ist. Der Nachmieter ist nicht verpflichtet den Bodenbelag zu übernehmen, sofern es nicht explizit im Mietvertrag steht. Ist das nicht der Fall, muß der Vermieter den Bodenbelag entfernen.
Und nochmal völliger Blödsinn, schließlich gehört der Bodenbelag zur Wohnung, genau wie beispielsweise die Kloschüssel. Wenn die dem neuen Mieter nicht gefällt, muss sie natürlich auch nicht entfernt/getauscht werden.
Ganz falsch. Bodenbelag kann ein Teppich sein, oder Laminat, es ist nicht der Boden an sich und den Belag muß man nicht übernehmen, nur weil der Vermieter Geld für die Entfernung des Belages sparen will.
Und der Fragesteller trägt in keiner Weise die Verantwortung für die Entfernung von Dingen, die zur Wohnung gehören. Damit ist das Thema auch schon beendet, bitte informiere dich nächstes Mal, bevor du so einen Unsinn von dir gibst.
Scheinbar weißt du nicht Was ein Belag ist oder darstellt. Deine Butter/Margarine auf dem Brot ist auch ein Belag, ebenso Wurst oder Käse.
Ein Bodenbelag ist nichts anderes. Es liegt was auf dem eigendlichen Boden, das sagt schon das Wort Bodenbelag. Ein Bodenbelag gehört nicht zur Wohnung.Wie alt bist du, das du das nicht verstehst? Nur du verbreitest solchen Unsinn.
Fußboden ist Vermietersache
Wenn Mieter ausziehen, gibt es oft Streit um die Fußböden. Dabei ist der Fall im Grunde klar: Fußböden sind Vermietersache. Dass sie mit der Zeit verschleißen, ist sein Problem. Sind Parkett oder Teppichboden abgenutzt, muss er sich kümmern. Die Kosten dafür sind mit der Miete abgegolten. Anders ist das mit Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen. Hat der Mieter sie verursacht, muss er dafür haften. Fragt sich nur: Was ist üblich und was nicht? Dazu haben viele Gerichte in Einzelfällen Stellung bezogen. Der Tenor lautet: Zwar müssen Mieter den Fußboden schonend behandeln. Aber das darf nicht zu unzumutbaren Beschränkungen im Wohnalltag führen. Im täglichen Leben ist es normal, dass etwas auf den Boden fällt und dort Spuren hinterlässt oder gar kleine Dellen.
Kleine Kratzer und Kerben muss der Vermieter hinnehmen
Daher gelten nicht jeder Kratzer und jede Schleifspur gleich als übermäßige Abnutzung. Oberflächliche Kratzer sind im Alltag fast unvermeidlich, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 33 C 710/14 (51)). Für solche Schäden müssen Mieter beim Auszug nicht geradestehen. Auch kleine Kerben lassen sich über die Jahre kaum vermeiden.
Parketterneuerung fällt nicht unter Schönheitsreparaturen
Anders als das Tapezieren oder Anstreichen der Wände gehört das Erneuern von Parkett, Fliesen und Co nicht zu den Schönheitsreparaturen. Wenn der Mietvertrag die Schönheitsreparaturen den Mietern aufbürdet, betrifft das nicht die Fußböden. Selbst wenn eine Klausel im Vertrag das Erneuern der Böden Mietern überträgt, gilt das nicht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-10 U 46/03).
Das bedeutet: Sind Teppichboden oder Laminat nach vielen Jahren abgenutzt, muss der Vermieter sie ersetzen. Ist bei Parkett oder Dielen die Versiegelung abgelaufen, muss er sie auf eigene Kosten neu versiegeln lassen. Darauf haben Mieter ein Recht: Sie können eine Renovierung fordern, sobald Fußböden ihre übliche Lebensdauer überschritten haben und abgenutzt sind. Lehnt der Vermieter ab, ist eine Mietkürzung drin. Bei einem zwölf Jahre alten Teppichboden, der schon Wellen schlug, fand das Landgericht Darmstadt 5 Prozent angemessen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen akzeptierte in einem ähnlichen Fall sogar 10 Prozent (Az. 3 C 387/87).
So, jetzt musst du noch noch den ganzen Richtern sagen, dass sie keine Ahnung haben und du alles besser weißt :) :) :)
Du weißt einfach nicht was ein Fußbodenbelag ist. Führst hier irgendwelche Richtersprüche an ,die garnichts mit der eigendlichen Sache zu tun haben. Es geht nicht um den Fußboden selbst, der gehört natürlich zur Wohnung. s Geht um den Belag da drauf, verstehst du das nicht? Ein Teppich /Laminatboden ist ein Belag, der auf dem Fußboden drauf liegt, nicht der Fußboden selbst. Tapeten kleben auf der Wand, ist somit ein Wandbelag, aber nicht die Wand an sich, genau wie Wurst oder Käse auf einem Brot liegt und es ist nicht das Brot selber. Boah wie kann man so geistig unterbelichtet sein und nicht veerstehen was ein Bodenbelag ist? Tut das nicht weh?
Ein Teppich /Laminatboden ist ein Belag
Und worum geht es in den Urteilen? Richtig, um Bodenbeläge. Unter anderem eben auch Teppiche :) Den Richtern die Worte im Mund umdrehen, hilft dir nicht dabei, Recht zu haben :) Aber süß, wie ihr immer anfangt zu beleidigen, wenn euch die Argumente ausgehen.
Nein Du willst unbedingt rechthaben. Ich schrieb, wenn nicht explizit im Mietvertrag steht, das der Fußbodenbelag übernommen werden muß, dann muß der Vermieter den Belag entfernen. dabei ist unerheblich was diese Urteile besagen. Die gelten nicht immer und überall. Was kam von dir, der Fußboden gehört zur Wohnung. Richtig, aber nicht dessen Belag.
Du weißt garnicht was ein FUSSBODENBELAG ist.
Jetzt wird es aber wirklich lächerlich. Der Fragesteller ist schließlich nicht der Vermieter, du solltest mal die Frage richtig lesen, wenn du schon die Urteile nicht lesen willst. Übrigens ist Mietrecht nicht Ländersache, damit gilt in ganz Deutschland für alle Vermieter/Mieter die gleiche Rechtsprechung. Und wenn die Richter ja offenbar weniger Ahnung haben, als du oder deine imaginären Anwälte, warum sind die Urteile dann allesamt rechtskräftig? Kindchen, lass es einfach. Mehreren Richtern zu widersprechen ist einfach nur lächerlich.
Du weißt garnicht was ein FUSSBODENBELAG ist.
Selbstverständlich weiß ich das :) Genau wie die Richter auch, schließlich geht es ja genau darum in den Urteilen, die du nicht lesen willst... weil du dann zugeben müsstest, vollkommenen Unsinn zu erzählen.
Du machst dich echt lächerlich. Weißt nicht was ein Bodenbelag ist, und bringst laufend Urteile an, die nicht explizit überall gültig sind und je nach Fall entschieden werden müssen. Du hast von nichts ne Ahnung, schreibst nur was du bei Google gefunden hast ohne es zu verstehen Bist DU so dämlich oder tust du nur so. Troll dich blos weg, Troll.
Da es dir ja offenbar schwerfällt, ganze Texte zu lesen, hier nochmal ein Ausschnitt:
Das bedeutet: Sind Teppichboden oder Laminat nach vielen Jahren abgenutzt, muss der Vermieter sie ersetzen. Ist bei Parkett oder Dielen die Versiegelung abgelaufen, muss er sie auf eigene Kosten neu versiegeln lassen.
Übrigens nochmal: Mietrecht ist nicht Ländersache, deshalb ist das Mietrecht in ganz Deutschland für alle Menschen gleichermaßen gültig. Dein ständiges Wiederholen, ich wüsste nicht was ein Bodenbelag ist, bringt dir übrigens gar nichts. Ich habe bereits mehrfach bewiesen, dass es in den Urteilen um Bodenbeläge geht. Aber das willst du ja nicht wahr haben. Zu deinem eigenen Schutz vor Lächerlichkeit, stelle ich jetzt die Unterhaltung mit dir ein :) Du überliest ja sowieso wieder die Tatsache aus dem Zitat, dass Bodenbeläge Sache des Vermieters sind :) :) :) Übrigens ist der Fragesteller immer noch nicht der Vermieter :) Ciao Kleiner.
Ersteres ist falsch.Der Vermieter muß alles entfernen, auch den Bodenbelag des verstorbenen Vaters.