Mieterhöhung für neuen Mieter?

8 Antworten

kein Vermieter ist verpflichtet, den von dem Vormieter empfohlenen Nachmieter als Mietpartei zu akzeptieren;

wie kam es denn dazu, dass Ihr Euch verpflichtet gefühlt habt, einen Nachmieter zu suchen? Es kann doch sicher nicht Gegenstand Eures Mietvertrages gewesen sein, dass ihr im Falle des Auszuges einen Nachmieter sucht;

das Aushandeln der Vertragsbedingungen ist doch eine Angelegenheit zwischen dem neuen Mieter (egal ob empfohlen oder nicht) und dem Vermieter;

wenn überhaupt, könnt ihr ja nur einen Kontakt zwischen dem Interessenten und dem Vermieter herstellen, mehr nicht, vor allem keine Absprachen hinsichtlich der Miethöhe;

ein insgesamt etwas ungewöhnlicher Vorgang;

tester1324 
Fragesteller
 03.10.2019, 01:34

Wir haben das Okay vom Vermieter erhalten jemanden empfehlen zu dürfen, damit der Mietvertrag eher aufgehoben werden kann. Der Empfohlene würde auch vom Vermieter akzeptiert bzw. der Mietvertrag wurde ihm auch zugeschickt, nur war dieser dann überrascht, dass die Kaltmiete um 90€ höher sei als bei uns, da wir in der Onlineannaunce unsere bisherigen Kosten genannt hatten.

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Neuer Mieter >> neue Konditionen. Der Nachmieter hat keinen Anspruch auf gleich hohe Miete wie ihr sie zahlt. Der Vermieter muss lediglich die Mietpreisbremse beachten.

Dem Nachmieter wurde aber vom Vermieter nun so gesehen die Miete erhöht.

Auch "so gesehen" wurde dem Nachmieter die Miete nicht erhöht, sondern er hat ein Mietangebot bekommen, das er mit anderen Wohnungsangeboten vergleichen kann, um dann zu entscheiden, ob die Wohnung was für ihn ist oder nicht.

Ihr habt auch nichts falsch gemacht, indem Ihr die jetzige Miete genannt habt. Die Nachmieter dürfen doch nicht so naiv sein, zu glauben, dass sie die Wohnung genau so günstig bekommen, wie Ihr. Logischerweise wird jeder Vermieter bei der Neuvermietung prüfen, ob die jetzige Miete noch marktgerecht ist.

Ich weiß nicht, wie lange Ihr drin gewohnt habt, aber üblicherweise läuft es so, dass nach dem Neueinzug eines Mieters die Miete erst einmal fix ist und erst nach frühestens 1 Jahr erhöht werden kann. Nach dem ersten Jahr gibt es vielleicht noch gar keinen Spielraum für eine Erhöhung und wenn man als Vermieter mit Mietern zufrieden ist, wird man sich überlegen, wann man überhaupt mal erhöht. Mit guten Mietern wird man dann zwischendurch vielleicht mal über eine maßvolle Erhöhung reden und wird in der Regel auch keinen Widerstand erleben.

Gerade in Zeiten und Regionen mit Wohnungsmangel gehen auf diese Weise die Mieten bei Neuvermietungen und die Bestandsmieten immer weiter auseinander. Auf diese Weise bekommen langjährige gute Mieter eine Art Rabatt auf die Normalmieten, da es natürlich für jeden Vermieter besser ist, gute und zufriedene Mieter zu haben, die wenig Arbeit machen und wenig Ärger verursachen.

Kommt es aber wegen Auszug eines langjährigen Mieters zu einer Neuvermietung, wird sich jeder Vermieter überlegen, wieviel er nun marktgerecht verlangen kann. Schließlich kann er nicht ahnen, wie sich das neue Mietverhältnis entwickeln wird. Läuft das dann gut, geht es wieder, wie oben schon beschrieben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Bergfex49  03.10.2019, 08:40

danke, eine durchwegs vernünftige Antwort; im Mietrecht kursieren nämlich zu kaum einer Problematik wie der Nachmietersuche so viele nebulöse wie ebenso fabulöse Meinungen; das fängt damit an, dass man mit der Nachmietersuche aus einem bestehenden Vertrag aussteigen kann und endet mit der irrigen Meinung, der Vermieter müsse sich aus drei vorgeschlagenen Nachmietern einen passenden raussuchen;

grundsätzlich tritt ein Nachmieter in eine bestehenden Vertrag ein, d.h. die Vertragsbedingungen bleiben im wesentlichen unverändert; Mieterhöhungen verstossen dann gegen 242 BGB;

entscheidend ist aber, ob eine Nachmieterklausel im Vertrag festgeschrieben ist oder nicht, wobei wieder von echten und unechten Nachmieterklauseln unterschieden werden muss; je nachdem, was gegeben ist; dann ist der Vermieter an die Bedingungen des alten Mitvertrages gebunden oder auch nicht, meist allerdings nicht, da die echten Nachmieterklauseln selten sind;

ich habe beides schon erlebt, dass Mieter auch nach vorzeitigem Auszug weiterhin Miete zahlen mussten, weil die vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptiert werden mussten, aber auch, dass Vermieter ihre Mieter ohne weitere Zahlungsverpflichtung ziehen lassen mussten, weil sie einen Nachmieter unberechtigterweise nicht akzeptiert haben;

für die Problematik könnte man wohl eine eigene Rubrik hier eröffnen;

dies nur als Ergänzung, Gruss

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bwhoch2  03.10.2019, 09:23
@Bergfex49
grundsätzlich tritt ein Nachmieter in eine bestehenden Vertrag ein, d.h. die Vertragsbedingungen bleiben im wesentlichen unverändert; Mieterhöhungen verstossen dann gegen 242 BGB;

Es müßte schon eine ganz spezielle Situation sein, in der ich als Vermieter eine Mieterwechsel auf diese Art zustimmen würde.

Eine Nachmieterklausel gibt es in unseren Mietverträgen schon deswegen nicht. Ein Mietvertrag wird durch Kündigung beendet und wenn vorzeitig ein neuer Mieter einziehen kann, werden wir uns dem nicht versperren. Unsere Mieter suchen wir gurndsätzlich selbst aus.

Auch die Miethöhe legen wir selbst fest. Damit bestehen dann klare Verhältnisse.

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Der Vermieter geht mit dem neuen Mieter ein Mietverhältnis zu den neu festgelgten Konditionen ein.

Was Sie da vorzugsweise weniger gezahlt haben, interessiert dabei nicht.

Sie hätten sich da besser mit dem Vermieter abstimmen sollen, bevor Sie auch nur ansatzweise über dessen Geldbeutel entscheiden.

Es steht Ihnen nicht zu, falsche und zu niedrige Mietbedingungen bekannt zu geben.

Der neue Mieter kann in bestimmten Fällen Einsicht beim Vermieter in die Bedingungen des Vormietvertrages nehmen.

Stichwort: Mietpreisbremse:

as Gesetz zur Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen ist zum 1.6.2015 in Kraft getreten. Demnach darf im Geltungsbereich der Mietpreisbremse die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen.

In welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gelten soll, legen die Bundesländer jeweils per Rechtsverordnung fest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, wenn man sich auf die Nachmietersuche begibt, sollte man die wichtigen Details, wie Mietpreis schon beim Vermieter erfragen, bzw. dem Nachmieter keine konkrete Miete benennen.

tester1324 
Fragesteller
 02.10.2019, 17:09

Mir wurde aber am Telefon mitgeteilt, dass es mich nichts angeht im Grunde genommen, ob die Miete erhöht wird oder nicht. (Weil wir von der bisherigen Miete ausgegangen sind). Daher bräuchte ich dies ja nicht erfragen, laut der Schlussfolgerung vom Mitarbeiter.

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bwhoch2  02.10.2019, 17:35
@tester1324

Was natürlich richtig ist. Die Miethöhe, die zwischen Vermieter(-gesellschaft) und Mietern vereinbart wird, ist ein Betriebsgeheimnis.

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