Krankenstand Kontrolle?

2 Antworten

Natürlich darf der Kollege aus dem Haus. Er darf alles machen, was seiner Genesung nicht widerspricht. Dazu gehört natürlich in erster Linie auch der Nahrungsmitteleinkauf, genauso wie ein Arztbesuch. Aber auch ein Spaziergang an der Frischen Luft.

Sofern man also deinen Kollegen nicht bei Feiern erwischt, kann ihm niemand was.

Zumal man ja beim AG auch gar nicht angeben muß mit was man Krank geschrieben ist, sondern nur wie lange.

Bezweifelt der AG die Krankschreibung kann sich der AG eine Zweite Meinung einholen, vom Betriebsarzt oder wenn nicht vorhanden, vom Arzt seiner Wahl. Aber auch dieser wird ihm nur die Krankschreibung bestätigen oder widerrufen aber dem AG nicht die Art der Krankheit mitteilen.

Einen Detektiv oder Kontrolleur darf der AG dem AN nicht auf den Hals hetzen, auch sonstige Kontaktaufnahme ist untersagt. Wenn dann muß der AN seiner Pflicht nachkommen, den AG über seinen Zustand und die Dauer zu informieren.

Das ist wohl nicht richtig, dass man bei Krankheit nicht aus dem Haus darf.