Antwort
Ja , das ist alleine schon zum Meldeadressenabgleich und der Klärung der Wohnverhältnisse in der WG erforderlich .
Am wichtigsten ist aber auch der Beleg über die tatsächlichen Kosten der Wohnung für den Hauptmieter zur Klärung , ob er Deine Kostenanteile zur Untermiete korrekt als Miet- / und Nebenkostenvorabschlag kalkuliert hat .