Vermieter lässt gegen den Willen der Mieter Mitbewohner einziehen?
Situation ist kompliziert… :) Ich wohne seit 4 Monaten in einer WG mit zwei anderen Mädchen. Dem Vermieter gehört noch ein Zimmer im Keller, das ein viertes Mädchen ursprünglich als Lagerraum gemietet hat. Sie hat sich dann von ihrem Freund getrennt und ist dann kurzfristig in dieses Zimmer gezogen und nutzt bei uns Bad und Küche mit. Allerdings war sie sehr selten da und fast nie im Bad oder in der Küche - deshalb hat es uns nicht weiter gestört. Jetzt möchte sie ausziehen (logisch). Der Vermieter sucht jetzt händeringend einen Nachfolger und hat das Zimmer als tolles WG-Zimmer ausgeschrieben, das Teil unsere WG ist. Jetzt kamen schon einige Interessent/innen in der Erwartung an einem tollen WG-Leben teilzunehmen und öfters bei uns in der WG sich aufhalten wollen (ist ja auch menschenwürdig). Wir haben aber keinen Platz für einen 4.Mitbewohner und wollen eigntl auch eine 3er WG bleiben. Mit dem Mädchen davor war es etwas anderes, die war ja fast nie da… darf der Vermieter das rechtlich das überhaupt gegen unsren Willen? Vertraglich ist nichts geregelt…
6 Antworten
Ein Kellerraum ist meistes nicht als Wohnraum erlaubt.
Er braucht (ist evtl von BL zu BL unterschiedlich) 20 % Fensterfläche.
Das ist der unbedingt erforderliche sogenannte 2. Fluchtweg , ohne diesen darf der Raum noch nicht einmal als Dauerarbeitsplatz , und schon gar nicht als Schlafraum genutzt werden . Hat dieser Kellerraum überhaupt eine eigene Toilette ?
Ich würde erst mal überprüfen, ob dieser 4. Raum im Keller nicht tatsächlich eigentlich ein Lagerraum ist - oder doch ein Wohnraum. Zum Wohnraum würde auch Bad/Toilette und Küche gehören.
Was genau steht denn in Eurem Mietvertrag? Gehört dieser einzelne Raum zu Eurer Wohnung? Habt Ihr an irgendeiner Stelle den Bewohnern dieses Raumes die Mitnutzung Eures Bades zugestimmt?
Ich vermute eher, dass die ganzen Jahre über der eine Raum mehr oder weniger illegal als Wohnraum vermietet war.
Tja - ergibt sich nun die Frage, wie man den Status dieses Raumes überprüfen kann... Eine Möglichkeit wäre die Frage, wie er überhaupt mit Eurer Wohnung verbunden ist. Also so was wie: kann man Eure Wohnung von diesem Raum aus betreten, ohne irgendwelche Türen zu öffnen, die normalerweise eine echte räumliche Trennung (Wohnungstür) darstellen würden. - Andere Möglichkeiten gehen wahrscheinlich nur über einen Anwalt...
Ich bin der Meinung, dass er zwar dieses kellerzimmer vermieten darf, ihr den neuen Mieter aber nicht in Eure Wohnung reinlassen müsst. Dann muss der Vermieter eben sehen, wie er das hinkriegt. Wenn dieses Zimmer aber in Eurem Mietvertrag steht und Ihr dafür auch Miete zahlt, dann könnt Ihr das nutzen, wie Ihr wollt.
Was genau habt ihr denn gemietet?
Gemeinsam die komplette Wohnung, inkl. des Zimmers im Keller, oder hat jeder einen Mietvertrag über ein Zimmer in der Wohnung?
In dem Fall vermute ich darf er ein weiteres Zimmer vermieten da ihr nur "Rechte" an euerem Zimmer habt! Versucht Kontakt mit einem Mieterschutzbund aufzunehmen, oder mit einem Anwalt für Mietrecht! So würde ich es versuchen!
Sein Mietobjekt, er entscheidet über die Aufteilung. Es sei denn ihr habt eine explizite Absprache über eine 3er WG. Und dann ist es die Frage der Beweisbarkeit etwa bei mündlichen Absprachen...
Für schwierig halte ich, dass es bisher problemlos so lief als 4er - ob der 4. dann oft oder selten da war, interessiert nicht...
Jeder hat ein Mietvertrag über ein WG-Zimmer. Das Zimmer vermiete der Vermieter unabhängig…