Vermieter lässt gegen den Willen der Mieter Mitbewohner einziehen?

6 Antworten

Ein Kellerraum ist meistes nicht als Wohnraum erlaubt.

Er braucht (ist evtl von BL zu BL unterschiedlich) 20 % Fensterfläche.

Woher ich das weiß:Hobby – Mehrere Häuser, Fincas umgebaut und eingerichtet
thommy771  22.03.2023, 16:49

Das ist der unbedingt erforderliche sogenannte 2. Fluchtweg , ohne diesen darf der Raum noch nicht einmal als Dauerarbeitsplatz , und schon gar nicht als Schlafraum genutzt werden . Hat dieser Kellerraum überhaupt eine eigene Toilette ?

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Ich würde erst mal überprüfen, ob dieser 4. Raum im Keller nicht tatsächlich eigentlich ein Lagerraum ist - oder doch ein Wohnraum. Zum Wohnraum würde auch Bad/Toilette und Küche gehören.

Was genau steht denn in Eurem Mietvertrag? Gehört dieser einzelne Raum zu Eurer Wohnung? Habt Ihr an irgendeiner Stelle den Bewohnern dieses Raumes die Mitnutzung Eures Bades zugestimmt?

Ich vermute eher, dass die ganzen Jahre über der eine Raum mehr oder weniger illegal als Wohnraum vermietet war.

Tja - ergibt sich nun die Frage, wie man den Status dieses Raumes überprüfen kann... Eine Möglichkeit wäre die Frage, wie er überhaupt mit Eurer Wohnung verbunden ist. Also so was wie: kann man Eure Wohnung von diesem Raum aus betreten, ohne irgendwelche Türen zu öffnen, die normalerweise eine echte räumliche Trennung (Wohnungstür) darstellen würden. - Andere Möglichkeiten gehen wahrscheinlich nur über einen Anwalt...

Ich bin der Meinung, dass er zwar dieses kellerzimmer vermieten darf, ihr den neuen Mieter aber nicht in Eure Wohnung reinlassen müsst. Dann muss der Vermieter eben sehen, wie er das hinkriegt. Wenn dieses Zimmer aber in Eurem Mietvertrag steht und Ihr dafür auch Miete zahlt, dann könnt Ihr das nutzen, wie Ihr wollt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Was genau habt ihr denn gemietet?

Gemeinsam die komplette Wohnung, inkl. des Zimmers im Keller, oder hat jeder einen Mietvertrag über ein Zimmer in der Wohnung?

Daphne75 
Fragesteller
 17.02.2023, 15:49

Jeder hat ein Mietvertrag über ein WG-Zimmer. Das Zimmer vermiete der Vermieter unabhängig…

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anitari  17.02.2023, 15:57
@Daphne75

Dann könnt ihr nichts dagegen das der Vermieter das Kellerzimmer an jemanden seiner Wahl vermietet. Ihr habt da auch kein Mitspracherecht.

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WwernerR363  10.03.2023, 23:48
@Daphne75

In dem Fall vermute ich darf er ein weiteres Zimmer vermieten da ihr nur "Rechte" an euerem Zimmer habt! Versucht Kontakt mit einem Mieterschutzbund aufzunehmen, oder mit einem Anwalt für Mietrecht! So würde ich es versuchen!

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Sein Mietobjekt, er entscheidet über die Aufteilung. Es sei denn ihr habt eine explizite Absprache über eine 3er WG. Und dann ist es die Frage der Beweisbarkeit etwa bei mündlichen Absprachen...

Für schwierig halte ich, dass es bisher problemlos so lief als 4er - ob der 4. dann oft oder selten da war, interessiert nicht...