Kann der Vermieter einer WG einen neuen Mieter aussuchen, ohne sich mit den vorhandenen WG-Bewohnern abzustimmen?

7 Antworten

Jeder Eigentümer kann entscheiden....nur ist es nicht nachvollziehbar Deiner Frage nach.

Wenn ihr alle Einzelverträge mit dem Vermieter habt über jeweils Euer WG-Zimmer mit Nutzung der Gemeinschaftsräume dann entscheidet natürlich der Vermieter an wen er neu vermietet wenn ein WG-Mieter seinen Vertrag bei ihm gekündigt hat.

Wenn es Euch nicht zusagt könnt ihr ja ebenfalls kündigen und ausziehen.

Nein, leider nicht. Jeder hat einen Einzelvertrag? Dann geht es nicht.

Wäre einer von Euch Hauptmieter, die anderen Untermieter.. dann hätte man was machen können.

Ansonsten kann er das im Prinzip entscheiden. Dass es gerade bei eier WG sinnvoller sein kann, das über dei Mit-WG-ler zu entscheiden, steht ganz aussen vor.

Ich kenne aus meiner Studien- und anfänglichen Arbeitszeit, auch von Freunden eigentlich nur: entwederw ars von Anfang an eine gemischte WG. Oder es war von Anfang an eingeschlechtlich. Das blieb dann so.

Ideal war die 7er-WG, in der mein Freund nach Ausbildung lebte: es gab 2 Bäder= Damenbad, Herrenbad.

Ansonsten funktioniert das, finde ich, nur bei kleinen WGs.

Aber jetzt müsst Ihr in den sauren Apfel beißen,den der VM Euch da kredenzt hat.

mikke95 
Fragesteller
 14.12.2016, 11:41

Ich bin schon auf der Suche nach einer neuen WG. Diesmal mit Untermietvertrag :-) Eine Frau in einer reinen Männer WG ist ein absolutes NoGo.

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ja, kann er machen, ganz easy

ihr habt überhaupt keine mitspracherechte

Idiealot  14.12.2016, 11:36

Das ist natürlich Unfug. Überhaupt "kein" Mitspracherecht stimmt so nicht. Entscheidend ist wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Einzelperson oder Alle. Eine Wohngemeinschaft lebt von der Gemeinschaft. Da kann man als Vermieter nicht einfach ohne die Mitmieter bestimmen wer dort wohnen kann/darf. So ohne weiteres funktioniert das nicht.

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WarimKnast  14.12.2016, 12:01
@Idiealot

er schreibt oben, dass sie jeder einzeln ein zimmer gemietet haben

also ist der vermieter, der vermieter und kann da einquartieren, wen er lust hat

sie haben alle einzelne mietverträge über seperate zimmer mit nutzung der gemeinschaftsräume

wie in einer jugendherberge zb

da hast du auch kein mitspracherecht, wer wo einzieht

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Wer den Mietvertrag unterschreibt, ist Mieter. Die anderen
WG-Mitglieder sind im Zweifel Untermieter. Der alleinige Mieter ist
Ansprechpartner des Vermieters, er kann Vereinbarungen treffen und ggf.
das Mietverhältnis auch kündigen.

Sind alle WG-Mitglieder Mieter, können sie auch nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Weigert sich ein Mitglied, müssen die übrigen notfalls dessen Kündigungserklärung einklagen. Eine einseitige Kündigung nur eines
WG-Mitgliedes ist ausnahmsweise nur dann wirksam, wenn alle übrigen
Mitmieter und der Vermieter zustimmen.

Ein problemloser Austausch von WG-Mitgliedern ist – so der Deutsche Mieterbund – möglich, wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Dann können beim Auszug einer oder mehrerer Personen die verbleibenden Mitglieder der WG vom Vermieter verlangen, dass sie neue Mitglieder in ihre Wohngemeinschaft aufnehmen können. Der Wechsel von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft sollte dabei aber auf jeden Fall dem Vermieter mitgeteilt werden.

Quelle: https://www.mieterbund.de

Nach meinem laienhaften Verständnis bedeutet das, der Vermieter kann nicht ohne Absprache der Wohngemeinschaft einen Mieter austauschen, sofern o.g. Bedingungen gegeben sind.