Auszug WG wenn alle Hauptmieter sind?

1 Antwort

Moin,

bei Mietverträgen gibt es in der Regel keine Klausel über Sonderkündigungsrechte. Wenn Deine Ursprüngliche Mietzeit abgelaufen ist, schau in den Mitvertrag wie nun gekündigt werden kann. Hoffe es stht nicht drin, dass sich diese automatisch um 1 Jahr verlängert wenn nicht gekündigt wurde.

Ich würde mich zunächst einmal dumm stellen und kündigen und auf Anwort vom Vermieter warten.

MfG

Schroetzzz 
Fragesteller
 30.01.2021, 10:28

Ich hatte bei ablauf der Mindestmietzeit schon eine Kündigung geschrieben. Die Mindestlaufzeit bezieht sich aber auf die Vertragspartner, was ich und meine Mitbewohner sind. Und nur alle können geschlossen eine Kündigung einreichen. Die Mindestmietzeit hat sich nicht verlängert...

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