Müllbox auf Kosten der Mieter ,ok?

3 Antworten

Ich kenne eine Firma, die vermietet Müllboxen. Vorteil: Wenn wieder mal die Tonnen größer werden oder noch mehr, kann man die vorhandene einfach gegen eine entsprechend größere austauschen. Für die Nutzungsdauer fällt eine monatliche Miete an.

Würde der Hauseigentümer also solche Müllboxen mieten, damit z. B. die Mülltonnen, die bisher im Freien stehen, vor schnellem Zugriff geschützt sind, wodurch Einwurf von prall gefüllten Mülltüten durch Fremde verhindert werden kann, wären die Kosten dafür ein Teil der Abfallentsorgung, die man auf die Mieter umlegen kann.

Kauft der Vermieter aber Boxen, gehören die Anschaffungskosten zum Haus und sind nicht umlegbar. Allenfalls könnte er die Kosten im Rahmen der nächsten normalen Mieterhöhung berücksichtigen, aber dabei nicht als Grund für eine Erhöhung anführen.

Nein das sind Anschaffungskosten, die er nur über die Abschreibung geltend machen kann.

Nur die laufenden Kosten für die Müllabfuhr sind umlagefähig

nein, das sind keine laufenden kosten der müllentsorgung.