Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler, Vermieterrecht, Vermieterwechsel, Zwischenmiete
Gilt die mündliche Vereinbarung des Vermieteres nach seinem Tod?

Da wir viel Probleme mit dem Kabelempfang hatten, hat der Vermieter uns erlaubt eine SAT-Schüßel anzubringen. Das haben wir dann auch gemacht. Das war vor über 2 Jahren. Nun ist er verstorben und die Erbin möchte nicht daß wir die Schüßel behalten, weil ja Kabel vorhanden ist. Zwar hatte sie den KD-Vertrag sogar fristlos kündigen müssen um KD dazu zu bringen den Eingangskabel zu erneuern, aber nach ewigem hin und her haben sie es jetzt repariert. Und nun soll die Schüßel weg. Darf sie das? Obwohl wir sie schon 2 Jahre haben? Die zweite Vereinbarung betrifft eine Renovierung. Das Bad und die Küche waren schon Megaalt und hässlich. Wir vereinbarten, dass er die Kosten für neue Fiesen, Steckdosen und Bodenfliesen übernimmt, wärend wir es selber anbringen. Dafür übergab er uns kostenlos ein Raum auf unserer Etage (der zu einer anderen Wohnung gehört), um dort alles abzustellen und Arbeiten zu können. Ein Teil der Materialkosten hat er Erstattet, doch bevor wir alles fertig machen konnten ist er ja verstorben. Wir mußten den Elektriker, Werkzeug und weitere Material- Kosten bisher selber zahlen. Muß die Erbin uns diese Erstatten? Darf sie uns die Miete erhöhen (das will sie nämlich machen), obwohl der Altvermieter dies garnicht im Sinn hatte? Darf sie Miete für den Raum fördern, bzw. auch nachfördern? Die Renovierung erfolgt nur in unserer Freizeit, deswegen zieht es sich schoch seit langem hin und ist leider auch noch nicht ganz fertig. Kann sie uns den Raum wegnehmen? Wir brauchen ihn als Abstellkammer, Strom holen wir nach Bedarf über Verlängerungskabel aus unserer Wohnung, heizen tun wir garnicht, also entstehen keine Nebenkosten.

Mietwohnung, Mietrecht, Renovierungskosten, Vermieterwechsel
Neuer Vermieter will Nebengelass und Garage entfernen, darf ich gleichwertigen Ersatz fordern?

Unser Mietobjekt (4-Familien) wurde verkauft. Der neue Vermieter stellte sich gestern vor mit zahlreichen Änderungen. Jede Familie hat einen Garten, den sie selber mit eigenen finanziellen Mitteln hergerichtet hat (z..B. Blumen, Randsteine, Sitzterasse, Geräteschuppen etc.). Dann steht auf dem Hof ein großer Stall, in dem jede Familie einen eigenen Stall hat für Fahrräder und anderweitiges Material. Ich habe zuzüglich zu meinem Stall noch eine Garage, in der mein größeres Auto steht und welche ich zuzüglich mit zwei Alarmanlagen sichere (Grund: Mein kleineres Auto wurde mir von Kumpels des Nachbarn abgebrannt). All diese Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag, sind aber im Mietangebot (bei immoscout.de) angeboten worden und wurden auch bei Wohnungsbesichtigung gezeigt und es wurde gesagt, dass diese zu der Wohnung kostenlos genutzt werden können. Also m. E. ist dies eine mündliche Zusicherung zum Mietvertrag - ich gehe jedenfalls davon aus, dass ich und die anderen Mieter das so sehen dürfen. Als Mieter ausgezogen sind, mussten sie sämtliche Ställe und Bauten und Beete und Pflanzen in den Gärten entfernen, also so dass nur noch Brachland war. Nun zum konkreten Sachverhalt: Der neue Vermieter will nun sämtliche Ställe und Garagen abreißen. Wir wissen jetzt nicht, wie wir uns verhalten sollen. Dürfen wir gleichwertigen Ersatz fordern - also eine abschließbare Garage (so wie ich sie jetzt habe) und Ställe von ungefähr der gleichen Größe (4 Fahrräder, Werkbank etc.)?

Dazu kommt, dass der neue Vermieter uns mit folgendem Wortlaut gestern kam: "Bekomme ich einmal Post von einem Anwalt, kriegen Sie sofort die Kündigung." Das geht doch auch nicht so einfach, oder?

Mietrecht, Vermieterwechsel

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