Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

7 Antworten

Wenn ihr das vertraglich geregelt habt kann der neue nix machen.

Der neue Vermieter muss sich an die alten Verträge halten auch mit Miete.

Ihr solltet auch keine neuen Verträge unterschreiben - auch wenn er meint er könne das verlangen

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses.

Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag oder hat jeder seinen eigenen?

Der neue Eigentümer hat die bestehenden Mietverträge zu übernehmen. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB). Kommt also ja nicht auf die Idee, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, auch wenn der neue Eigentümer das gerne so möchte.

Sollte also bspw. in eurem Mietvertrag Untermiete erlaubt sein, kann der neue Vermieter noch so viel rumjammern, diese Genehmigung ist für ihn ebenfalls bindend.

Die meisten Mietverträge sehen allerdings vor, dass die Genehmigung des Vermieters für jeden Einzelfall separat einzuholen ist. In § 553 Abs. 1 BGB ist dazu geregelt:

  1. Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
  2. Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

Ist die Wohnung als "Ganzes" gemietet - sprich mehrere Hauptmieter, oder gibt es einen Hauptmieter, der bis dato die Berechtigung zur "Untervermietung" hat/te?

Dieser neue Eigentümer kann zwar eine Zwischenvermietung untersagen, aber er kann jetzt nicht aus einem kompletten Mietvertrag einen einzelnen Mietvertrag für ein Zimmer extra erstellen und dafür die Miete nach eigenem Gutdünken festsetzen. Denn die bisherige Mieterin hat ja nicht gekündigt, sondern will dieses Zimmer lediglich während eines Praxissemesters ( auf Zeit ) "zwischenvermieten".

Grundsätzlich werden Mietverträge bei Verkauf übernommen. Wer ist der Hauptmieter der Wohnung? hat der Hauptmieter mit den anderen Untermietverträge?

was wird pro Zimmer gezahlt? 50€ kann schon als Mietwucher angesehen sein

da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

Ist in genau einer Woche der Notartermin oder was macht Euch da so sicher?

Wenn in einer Woche der Kaufvertrag unterschrieben wird, dauert es noch geraume Zeit, bis der neue Eigentümer/Vermieter auch im Grundbuch eingetragen ist. Diesen Zeitpunkt kann niemand so genau vorher bestimmen und es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis es soweit ist. Erst dann kann der neue Eigentümer überhaupt erst als Euer Vermieter auftreten und bis dahin könnt ihr machen, was mit dem bisherigen vereinbart ist, es sei denn er untersagt mittlerweile auch die Untervermietung, was aber auch nicht ganz so einfach ist. Solange also der jetzige Vermieter nichts sagt, macht ihr es, wie bisher und dann muss der neue Vermieter erst einmal damit zurecht kommen.

Nun ist die entscheidende Frage: Habt ihr alle jeweils einen eigenen Mietvertrag mit Eurem Vermieter, sodass letztlich der Vermieter bestimmt, mit wem er einen neuen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht oder habt ihr gemeinsam einen Mietvertrag für die gesamte Wohnung?

Wenn ersteres zutrifft, kann der neue Vermieter das natürlich so handhaben und auch seinen Verkäufer anweisen, es ab sofort so zu machen. (Vereinbarung im Kaufvertrag.) Aber das ist eher unwahrscheinlich.

Habt ihr aber die Wohnung komplett gemietet, könnt auch ihr selbst bestimmen, wer und zu welchen Konditionen mit in Eure Wohnung einzieht. Als Gegenmaßnahme könnte der neue Vermieter dann lediglich eine satte Mieterhöhung für die gesamte Wohnung drauf packen, sobald er rechtlich dazu in der Lage ist.

Falls die Zustimmung für eine erneute Untervermietung erforderlich ist, könnte der neue Eigentümer diese zwar versagen, aber dagegen könnte man wiederum rechtlich vor gehen, denn die Zustimmung darf normalerweise nicht versagt werden, wenn es keinen triftigen Grund dafür gibt und ich vermute mal, so ein Grund läßt sich bei Euch nicht so einfach konstruieren.

Fazit: Habt ihr die Wohnung gemeinsam und vollständig angemietet oder einer von Euch ist Hauptmieter, könnt Ihr Euch gegen das neue Ansinnen wehren. Wenn die Folge daraus aber ist, dass der Vermieter die Miete insgesamt kräftig erhöht, bringt Euch das auch nicht wirklich weiter.

Im Übrigen dürft ihr sowieso davon ausgehen, dass der neue Vermieter schon gecheckt hat, wieviel Miete künftig möglich ist, denn schließlich muss er die Wohnung finanzieren und wird dazu die Mieteinnahmen heran ziehen.