Wie funktioniert das mit dem Hausgeld?
Ich habe gerade eine Immobilie, die mir gut gefällt. Eine Zweizimmer- Wohnung. Das Hausgeld beträgt 357 Euro. Ich weiß, dass es umlagefähige Nebenkosten gibt, die ich an den Mieter geben könnte. Meine Frage ist, sind diese jetzt in den 357 Euro enthalten oder sind diese 357 Euro der Teil, den der Vermieter zu zahlen hat. Danke im Voraus für Eure Antworten.
4 Antworten
Auf Mieter umlagefähige Posten sind zum Beispiel:
- Reinigung und Pflege
- Wasser
- Heizkosten inklusive Warmwasser
- Versicherungskosten
- Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.)
- Hausmeistervergütung
Jedoch können einige Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vom Eigentümer selbst getragen müssen demnach:
- Verwaltungskosten der WEG
- Erhaltungsrücklage
- Reparatur und Instandhaltungskosten
Tipp: Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Betriebskosten (Nebenkosten) trägt. Nur dann kann ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.
Hier kannst du dich tiefgreifend informieren: https://matera.eu/artikel/hausgeld#6.%20Kann%20man%20Hausgeld%20auf%20Mieter%20umlegen?%C2%A0
Im Hausgeld sind neben den nicht umlagefähigen Kosten, wie z.B. Verwaltergebühren und Beiträge zur Deckungsrücklage, die umlagefähigen Kosten enthalten.
Im Wirtschaftsplan kannst du ersehen, welche Kosten umlagefähig sind und welche eben nicht, deswegen können wir dir hier keine Aussage machen.
Das Hausgeld beinhaltet die Betriebskostenvorauszahlung, die du an den Mieter weitergeben kannst, abzüglich Verwaltungskosten und Instandsetzungsrücklage . Dazu kommt noch die Umlage der Grundsteuer. die du an die Kommune abführen musst.