Sonderkündigunsrecht?
Hi ihr lieben vlt.kann mir einer von euch weiterhelfen.
Mein Freund ist Raucher und unsere Vermieter fühlen sich von dem Rauch belästigt können wir von unserem sonderkündigunsrecht Gebrauch machen und die Wohnung fristlos kündigen.
und kann er uns dann wenn er uns das schriftlich vorab mitgeteilt hat uns ein Mietausfall in Rechnung stellen?!
freue mich über schnelle Rückmeldung danke.
3 Antworten
Nur weil der Vermieter sich von der Qualmerei belästigt fühlt, besteht für Euch kein Sonderkündigungsrecht.
Wder der Vemiete noch du kannst fristlos kündigen. Aber du kannst dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages vorschlagen, dann kannst du sofort ausziehen ohne weiter Miete zu bezahlen.
Ihr habt deswegen kein Sonderkündigungsrecht. Zieht ihr vor Ablauf der Kündigungsfrist aus und dann zahlt ihr bis zum Ende der Frist brav eure Miete weiter
Danke.
Auch dann nicht wenn wenn die Vermieter über uns wohnen und allergisch auf Nikotin reagieren?!
Liebe grüße.