punkt in Mietvertrag?
2. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf
der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis hätte gekündigt werden
können für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle
der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann. Der Vermieter hat sich ein mitwirkendes
Verschulden bei der Schadensentstehung anrechnen zu lassen.
Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der Mietzeit eine Haftpflichtversicherung und
Hausratversicherung, mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.
ist das rechtens ?
4 Antworten
?????????????????? seltsame Regel, eine fristlose Kündigung ist sowieso selten durchsetzbar
diese Regelung steht in keinem Mietvertrag, weder in dem vom Haus und Grund oder vom Mieterbund
Das ist die gesetzliche Regelung.
Wenn du fristlos gekündigt wirst, haftest du auch noch bis zu deiner normalen Kündigungsfrist.
Ich kann ja nicht instant neu vermieten und du bist schuld, weil ich dich kündigen musste.
Also haftest du mir dafür. EASY
Genau so ist das, mein kleiner Freund ohne Eigentum.
Die ist nicht grundsätzlich selten durchsetzbar. Sie ist natürlich an Vorgaben und Einschränkungen gebunden, die erfüllt werden müssen.
Ja, ist Standard, kannst du u nterschreiben.
Versicherungen des Mieters kann der Vermieter nur empfehlen aber nicht vertraglich fordern. Wenn der Mieter also meint sich nicht versichern zu müssen in punkto Hausrat und Haftpflicht, so ist das seine (schlechte) Entscheidung.
Wenn der Vermieter dem Mieter eine fristlose und auch wirksame Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen muss, dann hätte der Vermieter das Recht vom Mieter einen Wertersatz für entgangene Mieten zu fordern. Dazu ist es aber notwendig, dass der gekündigte Mieter die Mietwohnung innerhalb der Auszugsfrist dem Vermieter herausgibt und der Vermieter die freie Wohnung nicht sofort wieder vermieten kann.
Hört sich korrekt an und finde ich auch für den Vermieter fair. Ob es rechtlich so durchgeht, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Im Grunde sagt dieser Abschnitt ja nicht mehr, als dass du einen Verlust, den der Vermieter durch dein Verschulden erleidet, ausgleichen sollst/musst. Dieser Forderung kann man ja jetzt grundsätzlich erstmal nicht widersprechen, wer würde das nicht wollen als Vermieter? Ob das dann tatsächlich durchsetzbar ist, ist ja eine andere Frage. Aber man sollte ja nicht primär in eine Wohnung einziehen und im Hinterkopf bereits planen, was bei einer fristlosen Kündigung passiert, denn die setzt ja eigenes (Mieter-)Verschulden voraus.
T3Fahrer
Seltsamer Kommentar.