punkt in Mietvertrag?

4 Antworten

?????????????????? seltsame Regel, eine fristlose Kündigung ist sowieso selten durchsetzbar

LudwigvonBaden  27.03.2020, 14:13

Seltsamer Kommentar.

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LudwigvonBaden  27.03.2020, 14:17
@ChristianKlaus

Das ist die gesetzliche Regelung.

Wenn du fristlos gekündigt wirst, haftest du auch noch bis zu deiner normalen Kündigungsfrist.

Ich kann ja nicht instant neu vermieten und du bist schuld, weil ich dich kündigen musste.

Also haftest du mir dafür. EASY

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T3Fahrer  27.03.2020, 14:16

Die ist nicht grundsätzlich selten durchsetzbar. Sie ist natürlich an Vorgaben und Einschränkungen gebunden, die erfüllt werden müssen.

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Versicherungen des Mieters kann der Vermieter nur empfehlen aber nicht vertraglich fordern. Wenn der Mieter also meint sich nicht versichern zu müssen in punkto Hausrat und Haftpflicht, so ist das seine (schlechte) Entscheidung.

Wenn der Vermieter dem Mieter eine fristlose und auch wirksame Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen muss, dann hätte der Vermieter das Recht vom Mieter einen Wertersatz für entgangene Mieten zu fordern. Dazu ist es aber notwendig, dass der gekündigte Mieter die Mietwohnung innerhalb der Auszugsfrist dem Vermieter herausgibt und der Vermieter die freie Wohnung nicht sofort wieder vermieten kann.

Hört sich korrekt an und finde ich auch für den Vermieter fair. Ob es rechtlich so durchgeht, kann ich dir allerdings nicht sagen.

Im Grunde sagt dieser Abschnitt ja nicht mehr, als dass du einen Verlust, den der Vermieter durch dein Verschulden erleidet, ausgleichen sollst/musst. Dieser Forderung kann man ja jetzt grundsätzlich erstmal nicht widersprechen, wer würde das nicht wollen als Vermieter? Ob das dann tatsächlich durchsetzbar ist, ist ja eine andere Frage. Aber man sollte ja nicht primär in eine Wohnung einziehen und im Hinterkopf bereits planen, was bei einer fristlosen Kündigung passiert, denn die setzt ja eigenes (Mieter-)Verschulden voraus.

T3Fahrer