Muss ich als Vermieterin beim Jobcenter den Fragebogen ausfüllen Anlage EK?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Keine Ahnung 100%
Ja 0%
Nein 0%

2 Antworten

Aus der Aufforderrung, die Anlage EK auszufüllen, kann man schließen, dass das Jobcenter diese Bewohner als Bedarfsgemeinschaft einstuft, nicht als Wohngemeinschaft, und der Untermietvertrag nur pro forma aufgesetzt wird um mehr Leistungen zu bekommen wie es leider oft versucht wird. Man sollte den Sachverhalt mit dem Jobcenter klären.

Suessemoehre 
Fragesteller
 23.04.2024, 21:02

Die Vermieter haben ein Schreiben aufgesetzt das es sich nicht um eine Haushalts bzw auch Bedarfsgemeinschaft handelt und das der Mieter sein eigenes Reich hat was abschließbar ist auch eigene fächer usw.sie sind nun alle echt ratlos und Regen sich auf ist ja klar Vermieter wollen ja auch Miete haben

1

In den Köpfen von b und c spukt der Begriff Wohngemeinschaft, der keine Kategorie des Mietrechtes ist. Das JC geht von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dem muss ledigich widersprochen werden. Untermieteverträge müssen genau so behandelt werden wie Mietverträge nach den Mietgesetzen.