Vermieter schaltet nachts die Heizung aus, kann man was dagegen tun?

1 Antwort

Nachtabsenkung ist nicht gleichzusetzen mit einer Nachtabschaltung. Eine Nachtsabsenkung bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Kessel reduziert wird, so dass die Räume in der Nacht z.B. nur mehr noch auf z.b. 18 Grad gehalten werden können. Dies ist üblich.

Aber auch nachts muss eine Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten.

Quelle: energieverbraucher.de | Fragen an den Mieterbund: Mindesttemperaturen, Nachtabsenkung, Heizbeginn

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