Ohne Anwalt solltet Ihr keine Eigenbedarfskündigung aussprechen - die Fallstricke sind zu groß. Lass erst einmal, eure Eigenbedarfskündigung - die Ihr erhalten habt - am besten vom Mieterverein prüfen. Seit Ihr auf Euer Widerspruchsrecht nach §574 BGB hingewiesen worden? Wenn nicht, ist eure Kündigung sowieso nicht wirksam - wenn ihr dagegen rechtlich vorgeht. Dann muss der Vermieter nochmals kündigen und ihr habt Zeit gewonnen.

Am besten also selbst zum Mieterverein - dann wisst Ihr, was Euch wohl bei Eurem Mieter drohen wird! Ggf. seit Ihr auch schon von Beginn an rechtsschutzversichert. Alternativ - bzw. später - sprecht euren Vermieter an, ob er Euch nicht eine Frist von 9 Monaten gewähren kann. Vor Gericht wird Euch in der Regel sowieso ein Aufschub gegönnt - also sollte der Vermieter nicht zu kleinlich sein.

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Gastherme fußbodenheizung wir nicht warm?

Guten Tag/Abend,

ich habe Probleme mit meiner Vaillant Eco plus exklusiv Gastherme. Der Vorlauf (VL) ist auf 51 Grad eingestellt. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Parteien im 4. OG. Die Gastherme erhitzt das Wasser bis zur gewünschten Vorlauftemperatur, bleibt jedoch nur 2 Minuten stabil und fällt dann auf 27 Grad ab. Nach weiteren 1 Minute erreicht sie wieder die eingestellte Temperatur und wiederholt dieses Muster den ganzen Tag.

In meiner 59 qm Wohnung habe ich ein Vaillant Matic 470 Display zur Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur ist auf 21 Grad eingestellt, jedoch erreicht der Raum diese nicht. Die Fußbodenverteilerrohre sind warm, aber die Schläuche bleiben kalt oder lauwarm.

Die Vorlauftemperatur schwankt zwischen 40-46 Grad, und die Heizkurve ist auf 1.00 eingestellt. Der Sommerbetriebs-Offset beträgt 1K, die Minimaltemperatur ist auf 20 Grad eingestellt und der Modus ist auf Auto Eco.

Pumpenzeit ist deaktiviert, Max Vorheizzeit und Max Vorabschaltzeit sind auf 0 Minuten gesetzt. Die Option "At durchheizen" ist ausgeschaltet, ebenso wie der Adapter für die Heizkurve.

Das Systemschema ist auf 1 eingestellt, und der aktuelle Taupunkt liegt bei 9.5 Grad mit einem Offset von 2.0K.

Für Optimierungstipps oder Ratschläge wäre ich Ihnen dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße.

Wie oben beschrieben das Display befindet sich in meiner wohnung ( im Flur)

Das zeigt er immer an wenn er die gewünschte Temperatur ereicht hat, und sackt dann auf 27 Grad ab wie oben beschrieben.

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Wenn NUR DU das Problem hast, dann sind ggf. die Heizschleifen verschlamt und müssen durchgespült werden.

Ein ähnliches Problem hatte ich, da war das Abgasrohr verrutscht, so dass die die Gasheizung nicht mehr genügend Zuluft (aus dem äußeren Rohr) erhalten hat, daher hat sie sich immer schnell abgeschaltet. Der Installateur hat dann den Zuluftschlauch an der Therme entfernt, so dass die Therme die Zuluft aus der Umgebungsluft bekommen hat - und schon hat es wieder einwandfrei funktioniert. Bei Dir sieht es aber wohl so aus, dass die Gastherme die Zuluft eh aus der Umgebungsluft erhält.

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Vermieter schaltet nachts die Heizung aus, kann man was dagegen tun?

Hallo zusammen,

wir sind vor ein paar Tagen in einer anderen Wohnung eingezogen. Die Heizung funktioniert tagsüber entsprechend.

Die Wohnung hat einen langen, großen Flur, von wo aus alle Räumlichkeiten zu erreichen sind (auch das unbeheizte Treppenhaus). Es ist ein bisschen unangenehm weil der Flur kein Heizkörper hat, aber wir haben uns gedacht, einfach die Türen offen zu lassen, damit die heiße Luft auch im Flur gelingt.

Das Problem ist, dass der Vermieter die Heizung nachts komplett abschaltet. Er meinte, dass es eine Nachtabsenkung sei. Die Heizkörper sind nachts aber richtig kalt. Die Heizung scheint also komplett abgeschaltet zu sein. Und auch morgens braucht es mindestens eine Stunde bevor die normale, angenehme Temperatur erreicht wird.

Wir haben ein kleines Baby und er braucht manchmal auch nachts eine frische Windel. Die Temperatur ist aber so niedrig, dass ich Angst habe, ihn auszuziehen.

Wir haben mit dem Vermieter darüber gesprochen. Er meint, dass alle Mieter im Haus sich einig sein müssen, sollte es keine Nachtabsenkung mehr geben. Wozu haben wir denn die Möglichkeit, die Heizkörper selber zu regulieren? Ich meine, wir wollen ja auch nicht Energie und Geld einfach aus dem Fenster werfen. Wir finden es aber ärgerlich, dass wir nicht selber entscheiden können, welche Temperatur wir in der Wohnung als angenehm empfinden. Die Kosten dafür tragen wir selbstverständlich. Und auch werden nicht alle Räume genauso warm sein, da uns klar ist, dass es nachts in der Küche z.B. kühler sein darf.

Das Argument mit dem Ersparnis scheint mir falsch zu sein, da die Kosten, die dann entstehen, wenn wir morgens wieder die ganze Wohnung aufheizen müssen, keine Nachtabschaltung rechtfertigen.

Und auch die Schimmelgefahr steigt, und dann wird natürlich der Mieter dafür verantwortlich gemacht...

Hat der Vermieter überhaupt das Recht, diese Nachtabsenkung in Kraft zu setzen, obwohl wir dagegen sind? Und ist es wirklich so, dass alle Mieter einverstanden sein müssen?

Wir freuen und bedanken uns sehr über eure Antworten!

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Nachtabsenkung ist nicht gleichzusetzen mit einer Nachtabschaltung. Eine Nachtsabsenkung bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Kessel reduziert wird, so dass die Räume in der Nacht z.B. nur mehr noch auf z.b. 18 Grad gehalten werden können. Dies ist üblich.

Aber auch nachts muss eine Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten.

Quelle: energieverbraucher.de | Fragen an den Mieterbund: Mindesttemperaturen, Nachtabsenkung, Heizbeginn

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Jedes Teil läßt sich tauschen - wo ein Wille da ein Weg ...

Meine ist auch 25 Jahre alt - ich denke gar nicht dran, die zu tauschen ... - zuletzt ging die Gasarmatur kaputt. Ersatzteil - neu zu kaufen? Fehlanzeige, dank Ebay, gebrauchtes Teil besorgt und vom Installateur des Vertrauens - ohne Gewähr - einbauen lassen.

Dank unserer ideologisch verblendeter CO2-Regierung muß die Heizung demnächst ja sowieso mal auf eine Zentralheizung umgestellt werden.

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Ich nehme an, es gibt nur zwei Wohneinheiten im Haus. Einfach das Verhältnis der verbrauchten kWh beider Wohnungen ermitteln und im gleichen Verhältnis den Stromverbrauch aufteilen.

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Wasser für die WHG abdrehen und den weißen Hahn unter der Therme zudrehen. Ggf. Noch Druck aus dem Heizkreislauf, durch entlüften eines Heizkörpers, nehmen.

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36 Jahre alt?! - Dann hätte ich diese in diesem Jahr - als Eigentümer - noch getauscht. Bist Du Mieter, dann fordere den Vermieter auf, für Abhilfe zu schaffen.

Evt. gibt es auch eine Verstopfung im Rücklaufkreislauf. Durchspülen lassen. Oder in der Therme hat sich ein Propfen gebildet, der das Wasser nicht mehr ungehindert durchlässt.

Oder der Raumthermostat ist defekt und steuert die Therme nur im Notbetrieb (mit ca. 30% Leistung), oder oder. Musst Dir selber ein Bild machen. Wie lange läuft die Therme?, wie lange läuft die Pumpe, ...

Aber dazu bist wohl nicht in der Lage. Ein Installateur hat keine Zeit/Lust ... - weil es für Dich wohl auch zu teuer wird ... .

Einfach mal alle Heizkörper zudrehen und das Leitungssystem durchspülen lassen. Das wäre wohl erstmal die günstigste Methode, wenn das nicht hilft, dann die Gastherme erneuern. Viel Spaß, mit dem neuen GEG!

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Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

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Du darfst froh sein, wenn Du die Hälfe der letzten Kautionsmonatsrate noch bekommst.

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Hier in München haben wir auch extrem kalkhaltiges Wasser. Das ist jedoch nur beim Warmwasser ein Problem. Habt Ihr die Spülmaschine am WW angeschlossen? Es dauert viele Jahre, bis sich der Kalk im Kaltwasser merklich ausscheidet und ein Sieb verstopfen könnte.

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Das ganze ist nun m.W. in eine SOLL-Vorschrift aufgeweicht worden. Wenn es nicht geht - was bei Etagenwohnungen - der Fall ist, dann wird man auch zukünftig ohne regenerativen Anteil seine Gastherme 1:1 tauschen dürfen - geht ja auch nicht anders.

Es kann sein, dass nach einer Übergangszeit von ein paar Jahren, man dann ggf. doch genötigt werden soll, als ETG Vorbereitungen zu treffen, damit dann ggf. doch umgerüstet werden kann.

Allerdings wie soll auch dies funktionieren. Wärmepumpen funktionieren nur bei Fußbodenheizungen - 99% aller Wohnungen mit Gasetagenheizungen sind mit Heizkörpern ausgestattet. Von dem ganzen Aufwand/Kosten sämtliche Heizungs- und WW-Leitungen vom Keller in alle Wohnungen zu führen - ganz zu schweigen.

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Warmwasser kann nur mit der Heizung abgerechnet werden, wenn Du auch Warmwasserzähler in der Wohnung hast. Das ist wohl nicht der Fall - also wird Warmwasser pauschal verrechnet.

Die Vermieterin macht es sich wohl etwas zu einfach. Normalerweise meldet die Vermieterin die Daten bei einem Mieterwechsel dem Heizkostenmessdienstunternehmen - mit einem Formular, welches auch Du unterschrieben hast. Erfolgt dies nicht, und meldet die Vermieterin bzw. der Hausverwalter den Nutzerwechsel nicht weiter, dann ist es erstmal nicht Dein Problem - die Kosten zahlt der Vormieter bzw. dieser streitet dann mit der Vermieterin. Wird der Nutzerwechsel gemeldet - jedoch ohne Übermittlung der Ablesewerte, so werden die Heizkosten (in der Regel) nach den Gradtagszahlen ermittelt.

Da Dir wohl die Liegenschaftsnummern und sonstige Daten wohl nicht bekannt sind - kannst Du unter Umständen auch nur schwer tätig werden.

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Es stellt sich die Frage, ob überhaupt die HV hierfür zuständig ist. Es gibt keine schadensunabhängige Haftung der WEG ggü. einem Sondereigentümer. Wenn das Dach (regelmäßig) gewartet wurde, dann ist es "Schicksal". Auf den Schaden bleibt der Eigentümer sitzen. Er ist dann dafür zuständig, den Schaden zu beheben. Auch wenn es fast immer anders gehandhabt wird ...

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Du musst unterscheiden zwischen der Bestellung und dem Verwaltervertrag.

Die Bestellung endet automatisch mit dem Ende des Bestellungszeitraums. Wegen Corona gibt es jedoch eine Ausnahme. Solange, der Verwalter nicht abberufen wird bzw. wenn kein neuer Verwalter bestellt wird, ist der amtierende Verwalter bis zum 31. August 2022 automatisch weiterbestellt.

Der Verwaltervertrag wird nicht automatisch weiterverlängert. Es sei denn, der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel, dass er sich automatisch um einen evt. Wiederbestellungszeitraum ebenfalls für den gleichen Zeitraum verlängert.

Die Bestellung befähigt den Verwalter für Euch zu arbeiten und sich nach außen hin zu legitimieren und dafür erhält er die mtl. Grundvergütung.

Der Verwaltervertrag regelt evt. weitere Rechte (zus. Vergütungen) und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt sind.

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Du verbrauchst auch Warmwasser. Im Heizraum befindet sich offensichtlich ein Wasserzähler vor dem Boiler. Dieser Wasserverbrauch (=Menge Warmwasser) wird über die Heizkostenabrechnung verteilt. (Ggf. auch die Kosten für das anteilige Abwasser)

Allerdings müssen diese Kosten von den Gesamtkosten Wasser ( siehe Rechnung des Wasserversorgers) abgezogen werden. Wird dies nicht gemacht, zahlst Du in der Tat doppelt.

Um das zu prüfen benötigst Du von Deiner Hausverwaltung (über Deinen Vermieter) das Sachkonto "Wasser". Dort müssen neben den Abschlagszahlungen für Wasser im Abrechnungsjahr auch eine Gutschrift in gleicher Höhe (wie in Deiner Heizkostenabrechnung aufgeführt sein). In der Regel wird hier als Datum der 31.12. des entsprechenden Jahres verwendet.

In der Regel wird das ordnungsgemäß gemacht - aber es kann auch mal vergessen werden ...

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Die Floskel ist Standard - da die meisten Wohnungen eine zentrale Heizung haben - dann sind die Gaskosten in der Warmmiete enthalten.

Du wohnst wohl in einem Altbau mit einer Gasetagenheizung/Gaseinzelöfen. Du musst selber einen Vertrag mit einem Gasversorger abschließen und selber direkt bezahlen. Wäre es anders rum - wäre die Warmmiete noch höher.

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Deine Freundin soll mal drei Wochen Urlaub in der Sahelzone machen, damit Sie lernt, das man mit Wasser nicht so verschwenderisch umgehen soll. Der Urlaub amortisiert sich sehr schnell mit der nächsten Wasser-/Abwasserrechnung.

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Du bist Student? Hast Abitur? Hoffentlich nicht von Bayern!

Du stellst eine Frage und dann frägst Du selber ob der Wert eine Angabe in kWh ist und erwartest eine Antwort von Personen, die keinerlei Infos haben!

Wenn hinter 520.000 keine Einheit steht, woher nimmst Du dann die Annahme, dass dies kWh sein sollen?

Im übrigen ist es doch (relativ) egal - wenn man schon keinerlei Ahnung hat, dann kommt es für Dich/Euch primär ja nur darauf an, wie hoch die Kosten in EURO sind!

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Du hast wohl eine Fussbodenheizung, da gibt es nur einen Zähler - in der Regel in der Diele.

Der Wert 0 kann aber wohl nicht stimmen. Bei der Übergabe warst Du ja dabei! Also solltest Du ja auch wissen, wo dieser Wert abgelesen wurde.

Den aktuellen Wert kannst Du auch selber ablesen - wenn Du nicht weisst wie es geht, dann schau im Internet nach oder frag die Hausverwaltung.

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Warum will er Geld von Dir? Weil Du keine Ahnung hast (er wohl zwar auch keine) - also probiert er es ... . Du bist ja auch selber nicht in der Lage Ihm vorzurechnen - was Du haben willst (weil es Dir zusteht), das mußt Du aber auch nicht. Also auf's Geld verzichten - oder Ihn unter Fristsetzung auffordern Dir eine ordnungsgemäße und korrekte NK-Abrechnung zu erstellen und das Guthaben bis zum xx.yy.zzzz Dir auszuzahlen. Andernfalls, geht es an den Mieterverein oder Rechtsanwalt ...

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Für 2018 musst Du gar nichts nachzahlen - sofern Du die NK-Abrechnung erst in 2020 erhalten hast.

Es ist ja löblich, dass Du die NK-Abrechnung auch gleich mit drangehangen hat. Die Sache ist aber nicht so einfach. Du hast wohl keine Ahnung und Dein Vermieter auch nicht. Vermutlich musst Du nur die ca. 2.500 EUR bezahlen - die als "Summe umlegbare Nebenkosten" ausgewiesen sind. Dort sind die Heizkosten schon enthalten. Warum diese jedoch ca. 1.400 EUR sind und nicht die ca. 1.050 - erschliesst sich mir nicht wirklich.

Der 3.te Scan sind KEINE Kosten! Sondern der Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. EStG § 35a. Die Du bei Deiner Steuerklärung angeben kannst! Allerdings musst Du Dich mit dem Vermieter abstimmen - welche Du ansetzt und welche der Vermieter.

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