Verlängert sich ein Verwalter Vertrag automatisch?
Wir haben in unserer Wohnanlage nur für die Gemeinschaftsgrundstuecke (Zuwegungen) Heizung und Betriebskosten Abrechnung einen Verwalter. Die Verwaltung richtet sich nach dem BGB. Die 3 jährige Bestellung läuft nun aus. Wir haben NICHT gekündigt. Verlängert sich nun der Vertrag automatisch? Wir wollten ihn eigentlich los werden.
2 Antworten
Das hört sich ja komisch an, für solche Aufträge kann es keinen Verwalter geben, fürchte auch ich.
Und Gemeinschaftsgrundstücke und Heizung habe auch ich noch nie gehört.
Wieder etwas hinzugelernt.
Fakt ist, Bestellung endet mit der vereinbarten Laufzeit.
Beachte, wer darf zur Versammlung einladen, wenn es keinen Verwalter mehr gibt?
Bleibt dabei, hört sich immer noch komisch an.
Beispiel, wer bezahlt die Reparatur und den Schaden, wenn der Heizkörper bzw. das Rohr dahin leckt und fremdes Eigentum unter Wasser setzt?
Es müssen ja auch Versicherungen her, wenn auf dem gemeinschaftlichen Gründstück etwas passiert.
Du musst unterscheiden zwischen der Bestellung und dem Verwaltervertrag.
Die Bestellung endet automatisch mit dem Ende des Bestellungszeitraums. Wegen Corona gibt es jedoch eine Ausnahme. Solange, der Verwalter nicht abberufen wird bzw. wenn kein neuer Verwalter bestellt wird, ist der amtierende Verwalter bis zum 31. August 2022 automatisch weiterbestellt.
Der Verwaltervertrag wird nicht automatisch weiterverlängert. Es sei denn, der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel, dass er sich automatisch um einen evt. Wiederbestellungszeitraum ebenfalls für den gleichen Zeitraum verlängert.
Die Bestellung befähigt den Verwalter für Euch zu arbeiten und sich nach außen hin zu legitimieren und dafür erhält er die mtl. Grundvergütung.
Der Verwaltervertrag regelt evt. weitere Rechte (zus. Vergütungen) und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt sind.
Danke für die Info. Aber es sieht wie folgt aus: Es handelt sich um eine Reihenhausanlage. Jedes einzelne Haus davon samt Grundstück auf dem diese stehen, gehören je einem Eigentümer. Nur die Zuwegungen vorn zu den Eingängen und der rückwärtige Gartenweg und die Heizungsanlage (eine für alle 10 Einheiten) plus alle Rohrleitungen zu allen Heizkörpern einschl. Schornstein gehören der Gemeinschaft. Diese Anlagen und die Hausgelder werden von einem Verwalter verwaltet sowie Betriebskosten Abrechnung einmal pro Jahr erstellt.