Fitnessstudio Vertrag?
Servus,
ich bin seit 2017 Mitglied in einem Fitnessstudio und hatte jetzt vor zu kündigen.
Der Vertrag sollte ursprünglich 2 Jahre gehen und wurde über die Jahre dann jeweils um ein Jahr automatisch verlängert, da ich nie gekündigt hatte und auch weiterhin hinging.
jetzt wollte ich aber zum Juli kündigen und die meinen ich könne erst zum Juli 2023 kündigen. Ich hatte nicht rechtzeitig gekündigt und der Vertrag verlängert sich eben wie zuvor eben auch um 1 Jahr.
Ist es mit dem neuen Gesetz aber nicht so, dass nach Ablauf der Ursprüngen Vertragslaufzeit, ich das Recht habe, monatlich zu kündigen?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.
D. h. du musst jetzt bis Juli 2023 warten, wenn du gekündigt hast, bis du raus bist.
Eventuell kannst du dich mit dem Studio verständigen, eine Ablösesumme zu bezahlen, die insgesamt etwas günstiger ausfällt und du somit eher raus bist....
Ahh okay. Für Verträge seit dem 01.03.2022. Danke dir👍
So lt. Internet: Erstens: Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt. Zweitens: Haben Verbraucher diese Frist verpasst, dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen monatlich kündbar sein.
Das stimmt, gilt aber nur für Verträge die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden sind.