Kaution in einer WG zurück bekommen?

3 Antworten

Du wohnst momentan mit deiner Mitbewohnerin NICHT ! in einer WG sondern in einer gemeinsamen Wohnung, die deine "Mitbewohnerin" von einer Vermieterin gemietet hat und du dort als Untermieterin vermutlich einen Vertrag mit der "Mitbewohnerin" (in dem Falle deine Vermieterin) inne hast. Wohngemeinschaften regeln zwar das soziale Zusammenleben begründn aber keine Mietrechtsverhältnisse.

Bezahlst du an deine "Mitbewohnerin" einen Mietbetrag jeden Monat?Ja dann hast du eine Mietvertrag mit ihr. Ohne Vertrag die halbe Kaution an die Vermieterin der Wohnung zu geben ist etwa so als du jemenden Geld geschenkt hättest. Die Wohnungsvermieterin hat die Kaution als Mietsicherheit für die gesamte Wohnung in Verwahrung genommen und ist nicht verpflichtet diese vor Mietende wieder heraus zu geben. Du wusstest nicht, das deine Vermieterin einen Vertrag mit der gegenseitigen Kündigungsverzichtsklausel abgeschlossen hat? Das ist nun aber wirklich nicht dein Problem. In deinem UVM mündlich oder schriftlich wird diese Klausel wohl nicht zu finden sein. Deine Vermieterin will den MV zum 30.09.23 beenden? Da frage ich mich und auch dich, ob du und sie denn wirksam schriftlich bei deiner Vermieterin gekündigt hast (haben) und zu welchem Daten?

Ohne Kenntnis der mietrechtlichen Gegebenheiten hast du dich hier in ein Abenteuer gestürzt , das noch nicht beendet ist.

Ich fürchte, das Geld ist verloren.

Du hast nichts schriftliches oder einen anderen Beweis, dass du die Hälfte dazugegeben hast.

Für die Vermieterin ist alleine deine Mitbewohnerin Vertragspartnerin und nur mit dieser wird sie die Dinge regeln. Wo die das Geld für die Kaution her hatte, spielt für die Vermieterin keine Rolle.

Du darfst froh sein, wenn Du die Hälfe der letzten Kautionsmonatsrate noch bekommst.

Gerhart  25.08.2023, 17:05

Die FS bekommt gar keine "Kautionsmonatsrate"

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