Was passiert mit den Nebenkosten beim WG-Auszug?


21.02.2022, 09:10

Kleine Ergänzung: Ich werde zu dem Zeitpunkt noch im Mietvertrag drin sein, da sich der Umzug sehr spontan ergeben hat und ich erst gekündigt habe. Allerdings verursache ich ja keine Nebenkosten mehr. Daher meine Verwirrung.

6 Antworten

Hey, im besten Fall ist das vorher geklärt und steht im Mietvertrag.

Ganz pauschal würde ich sagen, du zahlst weiter bis deine Kündigungsfrist abgelaufen ist, und wenn dann kein neuer Mieter da ist hat die WG das Problem.

(Meine alte WG hatte dafür eine wohlfühlsteuer, da sind jeden Monat nochmal extra 20€ rein gegangen um genau sowas auffangen zu können außer für Reparaturen etc)

Was ist denn "WG" für eine Mietform? Das BGB sieht eine WG gar nicht vor.

Habt ihr etwa einen Mietvertrag als Mieterpartei in Personenmehrheit, dann wäre deine Kündigung unwirksam. Du zahlst also weiter die vereinbarte Gesamtmiete bis Mietende oder einer der anderen Mieter tut das.

Haste du einen Einzelmietvertrag, dann regelst du das mit deinem Vermieter. Die anderen Mieter sind da nicht involviert.

Du zahlst bis zum Ende der Kündigungsfrist. Dann sollte die Übergabe mitsamt Ablesung aller Zähler erfolgen.

Beim Stromverbrauch kann man die anteiligen Kosten sofort anhand der Vertragsdaten ermitteln. Bei der Nebenkostenabrechnung erst im Nachhinein und dann anteilig auf den Zeitraum bis zum Ende des Mietverhältnisses. Aber auch hier sollte man zumindest den Wasserzähler für die Mieteinheit abgelesen haben, damit man die anteiligen Kosten bis zum Auszug berechnen kann.
Kompliziert wird's bei den Heizkosten, wenn man eine Zentralheizung hat. Hier unbedingt alle Heizkostenzähler ablesen, damit am Ende die eigenen Einheiten bekannt sind.

Was nach Deinem Auszug an Kosten aufläuft, das ist aber größtenteils nicht mehr Dein Problem. Du musst nur Deine eigenen Kosten bis zum Auszug berechnen können.

Wenn die Nebenkostenabrechnung kommt und die Bewohner gewechselt haben, so ist die Lage eigentlich recht einfach. Der vorherige Mitbewohner hat die Betriebskosten zu übernehmen, welche bis zu seinem Auszug angefallen sind. Der Nachfolger übernimmt selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem er eingezogen ist.

https://www.mineko.de/wohngemeinschaften-und-die-nebenkostenabrechnung/

Sofern dein Vertrag gekündigt ist, bist du bei dem Thema raus.

Ziehst du aus, hast aber deinen Mietvertrag noch nicht gekündigt oder bist innerhalb der Kündigungsfrist, dann zahlst du natürlich weiter