Hausfriedensbruch nachdem meine Mitbewohnerin ohne meine Anwesenheit meine privaten Gegenstände in Kisten packt?
Ich habe einen Vertrag zur Zwischenmiete (6 Monate) abgeschlossen. Nach 2 Monaten musste ich in eine psychosomatische Klinik und es war klar das ich nicht mehr "zurück" kommen kann in die Wohnung. Auf Anfrage das ich mein Zimmer untervermieten würde wurde dies abgelehnt. Nach meiner Entlassung wollte ich meine Sachen in der Wohnung abholen und ausziehen (Laut Vertrag hätte ich noch 2 weitere Monate dort wohnen können). Die Miete habe ich natürlich weiter bezahlt. Nach Ankunft in meinem Wg Zimmer fand ich mein Zimmer nicht in dem Zustand wieder wie ich es verlassen hatte. Meine Mitbewohnerin, welche gleichzeitig auch die Vermieterin war, räumte alle meine Sachen in Kisten und öffnete auch ohne meine Anwesenheit meinen Kleiderschrank und räumte einige meiner privaten Gegenstände zusammen. Daraufhin habe ich die letzte Miete nicht mehr gezahlt. Meine Frage: Ich habe zwar am Tag meines Auszuges keine Polizei gerufen und ihr keine "Ansage" gemacht, sie möchte aber jetzt die Miete gezahlt bekommen. Kann mir jemand die Sachlage erklären und ob ich die Möglichkeit habe ihr das Geld nicht zu überweisen? Vielen Dank im Voraus für Antworten.
2 Antworten
auch in einem zimmer zur untermiete genießt man das hausrecht und auch der eigentümer darf nicht ohne genehmigung ins zimmer, insbesondere nicht in abwesenheit des untermieters.
ob du anzeige erstatten willst, musst du selbst wissen, zumindest muss sollte deine mitbewohnerin mal einen denkzettel bekommen, damit sie sich an recht und gesetz hält.
Die wichtigen Dinge zur Beurteilung der Sachlage teilst du nicht mit.
Eine "Zwischenmiete" gibt es nicht. Du hast mit der Vermieterin einen Zeitmietvertrag nach §575 BGB über ein Zimmer (möbliert??) abgeschlossen. Begründung der Vermieterin für die Befristung: Eigenbedarf. Aus welchem Grund blieb die Vermieterin in Besitz der Zimmerschlüssel? Und wie kann es sein, dass die Vermieterin bei eine sogen. Zwischenmiete weiterhin dieses Zimmer bewirtschaftet? Ist sie die Wohnungsmieterin und hat mit Zustimmung des Wohnungsvermieter hier ein Zimmer befristet an dich untervermietet aber nun aktuell in diesem Zimmer wohnt ? Darum der Verpackungvorgang?
Diese Vermieterin hat einen Hausfriedensbruch beganngen. Das entbindet dich aber nicht von der Mietzahlung, es sei denn, sie wohnt wieder in dem Zimmer. Wo würdest du denn aktuell wohnen wollen oder können?