Höhe der Miete selbst festlegen? (bei 1/2 Untervermietung)

4 Antworten

Mietwucher könnte durch Zivilklage des Vermieters gegen dich wegen ungerechtfertigter Bereicherung erhoben werden und langfristig zu einer Kündigung führen, auch, wenn du eine Genehmigung zur Untervermietung hast.

Die Frage ist nun, ob ich als Hauptmieter des Zimmers ...

Wer ist Vermieter des Zimmers?

Den mußt Du erst mal um Erlaubnis bitten das Zimmer untervermieten zu dürfen.

Im Grunde kann man die Miete frei aushandeln. Allerdings wären 50 % und mehr über der Miete die man selbst zahlt schon Wucher.

Was kann passieren?

Dein Vermieter könnte dahinter kommen das Du das Zimmer überteuert vermietest.

Zunächst einmal musst du dir das von deinem Vermieter genehmigen lassen. Der darf es dir allerdings nicht verweigern, wenn du ein berechtigtes Interesse hast. Und das was du schilderst, ist ein berechtigtes Interesse.

Wieviel du verlangen kannst, ist eine Sache von Angebot und Nachfrage. Wieviel du verlangen willst, ist deine Sache, solange du keine Wucherpreise verlangst.

Ich wohne in einem sehr begehrten Stadtteil in einer großen deutschen Stadt in einer WG. Ich zahle dort eine verhältnismäßig sehr geringe Miete. Im Herbst werde ich für 1/2 Jahr ins Ausland gehen und würde dieses Zimmer gerne untervermieten.

Zunächst einmal den Vermieter um Erlaubnis fragen; der bei berechtigtem Interesse/Grund zustimmen muss.

Die Frage ist nun, ob ich als Hauptmieter des Zimmers die Miete für das Zimmer in dieser Zeit festlegen darf?

Natürlich, wenn Du untervermietest bist Du für den Mieter der Vermieter.

Ich zahle aktuell 200. Normal sind hier 400-600 und ich fände es vollkommen ok z. B. 400 für mein Zimmer zu verlangen. Das hätte nichts mit Abzocke, da die meisten Zimmer hier immer noch teurer sind.

Man sollte es natürlich nicht übertreiben und sich an dem örtlichen Mietspiegel orientieren.

MfG

Johnny