Wer muss in einer gemieteten Wohnung den Strom bezahlen, wenn der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist?

Mieter ist in Wohnung eingezogen. Hat bei Einzug sofort einen Stromlieferungsvertrag unterschrieben und danach nie wieder etwas davon gehört.

Ein Anruf beim Netzbetreiber hat ergeben, dass der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist und auch nicht angemeldet werden kann, solange jemand anderes nicht abgemeldet ist.

Der Vormieter ist nicht auf den Stromzähler angemeldet. Die Hausverwaltung ist angemeldet.

Hausverwaltung sagt aber auf Nachfrage: "Wir haben mit Strom nichts zu tun."

Wenn nun doch irgendwann mal die Erleuchtung kommt bei der Hausverwaltung und der Stromzähler dann endlich mal abgemeldet wird, sodass sich der Mieter auch anmelden kann, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen Strom bezahlen zu können.... Wer bezahlt dann den Strom für den Zeitraum bis dahin?

Der Mieter wohnt seit November in der Wohnung.

Scheinbar bezahlt niemand den Strom.

Mieter hat alles getan, kann mehr nicht tun.

Ich frage mich seit der Auskunft der Hausverwaltung wie das sein kann.. Ob die keine Rechnungen bekommen von e.on... Oder ob die das einfach ignorieren... Landen die Briefe vielleicht ungeöffnet im Müll?

Ich kann das einfach nicht begreifen.

Wäre ich Mieter ich würde den Strom nicht bezahlen, weil ich ja zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner war.

Den Stromlieferungsvertrag (ob Grundversorgung oder nicht) hatte der Stromlieferant ja mit der Hausverwaltung - auch wenn die Hausverwaltung das laut eigener Auskunft anders darstellt.

Wohnung, Miete, Strom, Recht, Mietrecht, Gesetz
Vermieterin will das wir Anfahrtskosten bezahlen, obwohl wir nichts davon wussten?

Hallo Community,

meine Vermieterin ist sehr alt und um die meisten Angelegeneiten in der Wohnung kümmert sich die Hausverwaltung.

Vor ein paar Wochen bekamm meine Vermieterin eine Rechnung, in der sie die Anfahrtskosten einer Firma bezahlen soll, welche von der Hausverwaltung beauftragt wurde unsere Rauchmelder zu prüfen. Die Vermieterin reichte dann die Rechnung an mich weiter und meinte, dass ich es bezahlen soll, weil es ja meine Schuld war, dass ich nicht zu Hause war und die Firma umsonst zu mir angefahren ist.

Jedoch bin ich mir sicher, dass ich in keinster Weise benachrichtigt wurde, dass bei mir die Rauchmelder geprüft werden, habe aber einfach die Rechnung bezahlt, damit ich mit meiner Vermieterin weiterhin ein gutes Verhältnis habe.

Nun kamm schon wieder eine Rechnung über Anfahrtskosten, mit der Begründung dass man mich beim erneuten Versuch nicht antreffen konnte. Ich habe die Hausverwaltung und die Firma für die Rauchmelder angerufen und es könnte mir keiner sagen wie man mich zuvor über die anstehende Prüfung benachrichtigt hat.

Könnt ihr mir sagen wie ich da einfach vorgehen soll? Ich glaube es ist einfach ein großes Missverständnis und ich muss die ganze Zeit dafür Geld bezahlen und meine Vermieterin kümmert sich nicht darum dass Problem zu lösen, die denkt einfach dass ich von den Benachrichtigungen nichts mitkriege.

Danke für eure Hilfe

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Jura, Mieterschutz
Vermieter besteht auf Kosten der Übernahme von einer defekten Tür darf er das?

Guten Tag an alle Leser/Leserinnen,

Vor ca 1 Jahr habe ich eine 1 Zimmer wohnung bezogen was mir aufgefallen ist dass auf dem Boden (Parkett) sehr viele Dellen und Kratzer sind vor meinem Einzug habe ich das ganze natürlich dokumentiert und mit einem Video aufgezeichnet und meinen vermieter in Kenntnis darüber gesetzt.

Am Boden an der Türe sieht man auf dem Bild das ich hochgeladen habe starke Kratzer die mal vom vormieter verursacht wurde, ich habe mich dann entschlossen auszuziehen aus der wohnung kurz vor meinem Auszug fing auf einmal die Türe an auf dem Boden zu hängen, ich sagte dann meinem vermieter Bescheid und er bestellte jemanden von ner Firma der 2 unterleg Scheiben unter die Tür Scharnieren gelegt hat und somit hat sich das Thema.

Die Rechnung wurde mir dann zur Nebenkosten Abrechnung dazu gelegt.

Ich teilte meinem vermieter mit dass ich dieses Geld wieder zurück haben möchte da er ein Teil der Kaution einbehalten hat, seine Antwort war nur. Zitat

„Sei uns nicht böse aber der Schaden an der Tür ist durch Überlastung des Türblatt entstanden. Die dadurch zusätzlichen Kratzspuren am Boden fallen unter den Tisch. Du kannst aber Fa. Knechtle selber fragen nach der Ursache.“

Eine Überlastung der Tür durch einen Schal der nichts wiegt?

Wie kann ich jetzt weiterhin vor gehen mein vermieter stellt sich quer.

Ich wäre dankbar über jede ausführliche Antwort / Hilfe.

Schönen Tag noch.

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Wohnung, Geld, Recht, Mietrecht, Vermieter
Nachmieterklausel - welche Bedingungen gelten für das Stellen des Nachmieters? Was gilt als "gleiche Bonität"?

Hallo,

ich habe aus einer Dringlichkeit heraus eine Mietwohnung mieten müssen, mit einer Mindestmietzeit von 3 Jahren. Ich habe um eine Nachmieterklausel gebeten, von der ich nun Gebrauch machen möchte, da ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehen möchte.

Nun hatte ich einen Nachmieter gefunden, den der Vermieter jedoch abgelehnt hat. Daher möchte ich nach den Bedingungen fragen, anhand denen ich einen geeigneten Nachmieter auswählen kann. Der Vermieter ist leider in dieser Hinsicht nicht sehr kommunikativ.

Im Vertrag steht folgendes als Nachmieterklausel:

"Für den Fall das das Mietverhältnis vor Ablauf von 3 Jahren von Mieterseite aufgegeben werden möchte so wird gestattet einen Nachmieter zu bringen. Eine Zustimmung bei gleicher Bonität und Selbstauskunft wird bereits hier zugestimmt."

1) Bei Muster-Nachmieterklauseln habe ich solche Aussagen "gleiche Bonität und Selbstauskunft" nicht finden können. Ist diese Forderung denn auch gesetzlich gültig? Aus der Recherche heraus muss der Nachmieter "zumutbar" sein, was nach meinem Verständis bedeutet, dass er einen Job mit genügend Einkommen bezieht, womit er die Miete bezahlen kann. Und bei Selbstauskunft keine Schulden hat.

2) Wenn die Aussage der Bonität/Selbstauskunft so zulässig ist... welche Punkte muss ich hier abdecken? Es kann ja bspw. nicht sein, dass der Nachmieter exakt das gleiche Gehalt haben muss - gibt es hier Spielraum? Ebenso bei der Bonität - zählt hier der Schufa-Score? Welchen Spielraum hat man hier?

Zur Ablehnung des gestellten Nachmieters meinte der Vermieter nur... er befindet sich in der Probezeit und es ist nicht ersichtlich, ob er vorher gearbeitet hatte zwecks ALG 1 - Berechtigung. Ich selbst war Angestellt, habe aber in der neuen Stelle Probezeit gehabt. Außerdem nannte er den Grund, dass der Nachmieter Unterhaltspflichtig ist und vom Gehalt dann nicht das selbe übrig bleibt, wie bei mir. Sind das gültige Gründe, warum der Nachmieter "unzumutbar" war?

Ich finde es nun sehr schwierig eine Person als Nachmieter zu finden, welche die "gleiche" Situation aufweist, die ich damals hatte.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Bonität, Nachmieter, mietvertrag kündigen, Wirtschaft und Finanzen
Übernahmevereinbarung / Kaufvertrag bei Nachvermietung Wohnung?

Übernahmevereinbarung Kauf von Möbeln

Hallo Forum, folgender fiktiver Fall:

Ein Mieter einer Wohnung schließt mit einer Interessentin der Wohnung (Miete) folgende Vereinbarung:

Im Vertrag würde stehen

  • Der aktuelle Mieter schlägt den Interessenten als Kandidat für die Folgemietschaft unter Einreichung der genannten Dokumente als Nachmieter vor. Im Vertrag sind keine Dokumente aufgeführt.
  • Der Mieter tritt vor dem regulärem Ende seines Mietverhältnisses rechtswirksam gem. einer Mietaufhebungsvereinbarung aus dem Mietverhältnis aus
  • Der Mietinteressent übernimmt Einrichtungsgegenstände, welche benannt werden unter Ausschluss von Gewährleistungs- sowie Garantie oder Nacherfüllungsansprüche für einen benannten Betrag
  • Der Mietinteressent verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der o.g. Wohnung stehenden vertraglichen Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe durch den Mieter.
  • Für die Mietzahlung besteht eine Regelung, gem. derer sich der Interessent bereit erklärt, die Monatsmiete für den Monat, in welchem der Interessent einzieht, vollständig an den Mieter zu überweisen, sollten bereits Mietleistungen durch den Mieter an die zuständige Verwaltung getätigt wurden sein.
  • Die Überweisung des o.g. Zahlungsbetrages erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.
  • Die Vereinbarung ist bindend und auch dann wirksam, wenn keine rechtlichen Grundlagen bestehen oder diese von der Norm oder Sitte abweichen.

Nun möchte der Mietinteressent die WOhnung plötzlich nicht mehr. Der aktuelle Mieter sagt aber, dass im Grunde ein Kaufvertrag unterschrieben wurde und man da nicht mehr so einfach raus kommt.

1) Ist der Vertrag wirksam ? Ist der Kaufvertrag wirksam? Wann ist der wirksam ? Sobald der aktuelle Mieter den Mietinteressenten vorschlägt?

2) Angenommen die Wohnung wird nun wie vom Mieter wie o.g. übergeben. Was ist mit den Möbeln ? Im Grunde muss der Mieter ja die Wohnung meist unmöbliert übergeben. Die Räumungskosten würden dann auf den Interessenten fallen ?

Recht, Mietrecht, Kaufvertrag, Jura, Wirtschaft und Finanzen
Sudentenwohnheim, Boden geht kaputt, wer zahlt?

Im vorab: als ich eingezogen bin gab es schon extreme Probleme mit dem Wohnheim. Der Kühlschrank muss jede Woche geputzt werden, die Toilette war Schrott, die Dusche komplett verkalkt und jetzt das. Ich habe ein Doppelbett im Wohnheim stehen mit extra Matratze wegen meiner Skoliose. Deren Bett habe ich auseinandergebaut, da ich nicht darauf schlafen kann.

So. Jetzt folgendes: der Boden an den Füßen ist komplett Schrott. Da sind Löcher bis zum Beton und hallo? Ich wiege gerademal 55 Kilo. An den Stühlen genauso . Der Boden ist mega weich und alles geht hier kaputt.

Jetzt sagte mir der Hausmeisters ich müsste mehrere tausend Euro für das ersetzen des Bodens zahlen?!? Weil komplett alle Möbel und Stühle Löcher in den Boden gedrückt haben. Das kann doch nicht deren Ernst sein.

Er sagte mir noch: tja hätten sie nicht extra Möbel gekauft. Sie haben nur die Erlaubnis Möbel aus dem Studentenwohnheim hier zu haben.

Was? Wir hatten zwei Jahre Corona und natürlich habe ich mir einen Tisch extra kaufen müssen für einen Computer um online Unterricht abzuhalten. Bestimmt sitze ich nicht 7 Stunden auf deren Schulstühlen sondern hol mir auch einen normalen Stuhl.

Das kann nicht deren Ernst sein. Ich studiere noch zwei Jahre und nach Aussage des Hausmeisters soll ich "mein Studium abbrechen und dafür jetzt arbeiten gehen"

Was denkt ihr davon?

Übrigens war ich 6 Monate von dem einen Jahr den ich hier lebe im Auslandsemester! Das heißt es war nicht Mal jemand Zuhause und trotzdem Löcher überall.

Der Boden ist weder aus Holz , noch Teppich oder ähnliches. Er scheint fast wie ein Gummiboden..man sieht jede Bewegung auf dem Boden. Wie gesagt wiege ich nur 55kilo!

Recht, Mietrecht, Studentenleben, Studentenwohnheim
Vermieter wollen uns Schuld an Schaden geben. Geht das?

Hallo zusammen, wir haben bis vor kurzem in einer bereits möbilierten Wohnung gewohnt, die Möbel gehören alle den Vermietern. Nun ist nach Auszug aufgefallen, dass eine riesige Macke unter dem Bett ist, da die Vermieter unter den Metallfuß keine filzbeläge o.ä geklebt haben und diese da natürlich extrem reingestanzt haben. Außerdem ist durch das verschieben eines anderen möbelstücks beim umzug ein relativ langer aber nur oberflächlicher kratzer entstanden, der jedoch auch darauf zurückzuführen ist, dass besagtes möbelstück in keinster weise durch filz geschützt war. Wie sieht da die rechtliche lage aus? Wir können doch eigentlich nichts dafür, wenn die Möbel durch alltägliche Nutzung (wozu schlafen und auch verschieben z.b zum dahinter putzen gehören) irgendwelche schäden verursachen. Auch laut Versicherung ist es prinzipiell die aufgabe der vermieter möbel in einem zustand zur Verfügung zu stellen, der verhindert dass solche schäden überhaupt erst passieren. Deswegen wurde unser Schadensfall auch abgelehnt. Wir haben beweisbilder, auch von diesen metallfüßen und uns wurde nun auch schon mit dem anwalt gedroht. Alle unsere Familienmitglieder sind jedoch auch der Meinung dass das definitiv nicht unsere schuld ist. Kennt sich da jemand aus?

Ps: Pflegehinweise oder allgemein überhaupt hinweise zur nutzung der möbel waren im Mietvertrag nicht vorhanden. Auch wurde uns nicht gesagt, dass besagte möbel ungeschützt auf dem extrem billigen parkett stehen, sonst hätten wir natürlich selbst diese filzkleber draufgemacht.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Schaden
Vermieter möchte neue Tür statt Instandsetzung?

Hallo an die Community,

es geht leider erneut um einen Ex-Vermieter. Bei der Übergabe der Wohnung hat er eine Macke (3cm lang mit 2x2mm Abbplatzer)

auf der Wohnungseingangstür entdeckt, welche ich verursacht haben soll. Leider ist mir diese Macke nie aufgefallen und kann die Schuld nicht von mir weisen : Also habe ich ihm zugesichert, für den Schaden aufzukommen ( meine Nerven sind mir für seine Diskussionen zu schade). Es handelt sich hierbei um eine Röhrenspantür Schallschutzklasse 1, Klimaklasse 3. Onlinepreis mit Zarge 321 Euro.

Man muss dazu sagen, dass das Türblatt oder die Zarge von Anfang an verborgen war (falscher Einbau?) und nie richtig geschlossen hat - man sieht bei geschlossener Tür das Flurlicht durch den Spalt zwischen Zarge und Türblatt scheinen.

Nun wurde mir ein KVA seines Schreiners vorgelegt: 1100 Euro!

Gleichzeitig habe ich bereits eine Oberflächeninstandsetzung angefragt - Kosten 255 Euro netto. Laut der Firma wäre eine Instandsetzung auf Neuzustand kein Problem - dies beweisen auch die Reparaturbilder der Website und die Bewertungen.

Mein Vermieter besteht nun auf den Austausch des kompletten Türblatts (logisch, ist ja verbogen). Meiner Meinung nach darf er mir keine unnötigen Mehrkosten verursachen, wenn eine fachgerechte und professionelle Reparatur möglich ist.

Ist das so richtig?

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Wohnung, Tür, Recht, Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Ex-Freund möchte nicht gemeinsamen Mitvertrag kündigen?

Sehr geehrte Nutzer dieses Forums,

ich stelle diese Anfrage für eine Freundin von mir, da sie aktuell in einer äußerst schwierigen Situation ist.

Sie ist vor ca. 9 Monaten gemeinsam mit ihrem (jetzt) Ex-Freund in eine Wohnung gezogen. Beide stehen aktuell im Mietvertrag.

Da fängt das Problem an. Sie (meine Freundin) hat sich von ihrem Freund getrennt, da dieser u.A. mehrfach fremdgegangen ist, schnell mit Gewalt droht (ob Gewalt bereits eindeutig im Spiel war möchte sie mir nicht sagen) und täglich diverse Drogen (hauptsächlich Cannabis) konsumierte, zudem ist er dafür bereits gerichtlich zum Aufenthalt in einer Entzugsklinik verdonnert worden. Aktuell ist er außerhalb dieser Klinik, da er von dort rausgeschmissen wurde (er muss sich jetzt selbstständig um eine neue Klinik kümmern). 

Sie fühlt sich abseits davon nicht mehr wohl in seiner Umgebung und möchte jetzt aus dem Mietvertrag raus. Sie ist aktuell Auszubildende (nicht mehr in der Probezeit) und er ist arbeitslos (Hartz IV-Beziehend). 

Das Problem daran ist, dass der besagte Ex-Freund sich weigert den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen, da er zu seiner Arbeitslosigkeit noch weiterhin an eine gemeinsame Zukunft glaubt. Beide müssen den Mietvertrag kündigen und das ist sowohl meiner Freundin, als auch ihrem Ex-Freund bewusst und er scheint dies auch zu seinem Vorteil zu nutzen. 

Welche Möglichkeiten gibt es für die besagte Freundin von mir, da sie sich unter keinen Umständen mehr den Bedingungen geben möchte?

Ich kann gerne weitere Informationen geben, wenn diese für die Beantwortung meiner Frage notwendig sind.

Danke bereits im Vorraus.

Beziehung, Mietrecht, mietvertrag kündigen
Vermieter vermietet laut Vertrag 4 x Zimmer. Flüchtlingsfamilie erhält jedoch nur Zugriff auf 3 x Zimmer. Anzeige gegen Vermieter wegen Unterschlagung/Betrug?

Hallo zusammen,

die Frage bezieht sich auf die aktuelle Situation einer Flüchtlingsfamilie der ich, seit sie vor etwas über einem Jahr hergezogen sind, helfe.

2 x Erwachsene und 5 x Kinder. Der Vermieter hat wohl dem Flüchtlingsheim erzählt, dass er eine 4 x Zimmer Wohnung für sie hat. Auch das Arbeitsamt/Sozialamt hat er erzählt, dass es sich um eine 4 x Zimmerwohnung handelt, denn das war wohl eine Bedingung, dass eine Familie dieser Größe, dass Flüchtlingsheim verlässt.

Nun ist es wohl so, dass die Familie für 4 x Zimmer bezahlt, aber seit sie einzgezogen sind nur auf 3 x Zimmer zugreifen können. Das 4. Zimmer befindet sich außerhalb der Wohnung, jedoch noch im EG und kann als Lernzimmer/Schlafzimmer theoretisch genutzt werden. Da Geld sowieso extrem knapp ist und sie sich auch sonst nicht mit dem System bei uns auskennen, wollen sie niemanden, schon gar nicht ihren "Retter" an Vermieter auf den Schlips treten.

Sie sagten mir, dass sie mehrfach ihren Vermieter gebeten haben das 4. Zimmer herauszugeben, diese vertröstete sie aber von Monat zu Monat und nun sind fast 14 Monate vergangen und sie zahlen noch immer für das Verschlossene Zimmer. Umgerechnet auf die m² zahlen sie wohl 230€ für das 4. Zimmer. Ich finde das Verhalten absolut ekelhaft, was der Vermieter sich hier leistet. Er hat ihnen wohl auch gesagt, dass sie dem Arbeitsamt/Sozialamt nichts erzählen sollen, sie würden das "schon hinbekommen".

Kann man bei so einem Fall zur Polizei und Anzeige erstatten? Sie könnten hierdurch vielleicht das 4. Zimmer erhalten und wegen dem Geld müssten sie eigentlich aktiv Klage erheben.
Weiß jemand irgendwelche konkreten Schritte hierfür?

Recht, Mietrecht
Kann man zu viel bezahlte Mietkaution zurückverlangen?

Vor ca. 18 Jahren zog ich in eine Wohnung ein - zur Miete. Die Kaution betrug damals so um die 2.200 Euro. Ich legte ein Mietkautionskonto an bei meiner Bank. Damals waren die Zinsen sehr hoch, so um die 3,5 %. Deshalb zahlte ich etwas mehr ein, so um die 3.400 Euro.

Mittlerweile sind die Zinsen auf so ein "Sparbuch" extrem niedrig - genauer gesagt 0,001 % Zinsen, aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB. Es lohnt sich also nicht mehr! Jedes Jahr schreibt mich die Bank an, dass ich die "Zinsen" in einem sogenannten Wiederanlageangebot für das S-Extrazinssparen erneut vereinbaren solle?

Ich ärgerte mich darüber, dass ich damals so viel eingezahlt habe. Die Bank hat mich damals davor gewarnt zu viel Kaution einzuzahlen. Ich wunderte mich damals über diesen Hinweis, warum der Bänker mich davon abgeraten hat - schließlich waren die Zinsen damals sehr hoch?

Jetzt rächt sich das oder vielmehr, jetzt ist mir klar, warum das keine gute Idee war.

Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert, ob es da eine andere Möglichkeit gibt die Mietkaution zu stellen. Es gäbe beispielsweise die Möglichkeit die Kaution in Gold in Form von Goldmünzen oder Silber zu hinterlegen - beim Vermieter. Ich bot das dem Vermieter an und der meinte, er muss sich erst beim Haus- und Grundbesitzverein darüber erkundigen?

Der Haus- und Grundbesitzverein meinte daraufhin, er habe das noch nie gehört? Mittlerweile geht das schon einige Wochen und Monate hin und her und jetzt wird es mir langsam zu blöd.

Da man ein Mietkautionskonto nicht einfach so kündigen kann, habe ich vor, wenigstens die zu viel bezahlte Kaution zurückzuverlangen von meiner Bank.

Wenn ich jetzt zu meiner Bank gehe und denen den Mietvertrag vorlege, worin die Mietkaution drin steht, dann müsste doch die Bank mir auf Verlangen die zu viel eingezahlten Beträge auszahlen oder etwa nicht? So das am Ende eben nur die im Mietvertrag vereinbarten 2.200,- Euro übrig bleiben? Oder muss der Vermieter dem zustimmen?

Ich könnte auch etwas einzahlen auf dem Sparkonto, aber kann ich auch etwas abheben bis zu der Summe, was im Mietvertrag vereinbart wurde?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Schließlich betrifft das Thema Millionen von Mietern in ganz Deutschland!

Geld, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Wirtschaft und Finanzen
Gehe ich richtig in der Annahme, dass man seinen Stromzähler als Mieter nicht anmelden muss?

Es ist doch so, dass grundsätzlich immer der Vermieter den Stromzähler beim Netzbetreiber auf den korrekten Namen anmelden muss. Oder nicht?

Ein Kollege von mir hat mir erzählt, dass der Vermieter ihm bei Einzug gesagt habe, dass er den Strom selbst bezahlen muss. Geht aber ja scheinbar nicht.

Bei e.on hatte der Kollege einen Stromlieferungsauftrag letztes Jahr im Dezember hin geschickt. Bis heute nichts zurück gekommen. Anrufe bei e.on bringen auch nichts. Man spricht jedes Mal mit irgendwelchen Leuten, die selbst keine Ahnung haben und als erstes immer nach der Kundennummer fragen, die man ja nicht hat.

Ich habe dann beim Netzbetreiber (der auch zugleich Messstellenbetreiber ist) angerufen. Da habe ich ganz konkret nachgefragt. Da sagte mir die Dame, dass exakt der Stromzähler, der definitiv den Strom aus seiner Wohnung zählt, definitiv nicht auf seinen Namen angemeldet ist (!). Wer aber nun auf den Stromzähler angemeldet ist dürfe sie mir nicht sagen. Sie gab' mir nur den netten Hinweis, dass es nach "Hausverwaltung" klingt.

Jetzt bin ich sehr, sehr irritiert.

Weil.... Wieso macht man das?

Wie blöde kann ein Vermieter und/oder die Hausverwaltung eigentlich sein?

Mein Kollege ist Ausländer. Der kann nicht so gut mit dem ganzen Papierkram umgehen. Der hat riesengroße Angst, dass er irgendwann alles doppelt bezahlen muss oder so.

Strom, Elektrik, Recht, Mietrecht, Stromanbieter, Stromzähler, Netzbetreiber
Mieterin antwortet nicht und geht nicht ans Telefon?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Kündigung, Wohnung, Geld, Oma, Mieter, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, Kündigungsfrist

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