Eigenbedarfsklage verloren, aber nicht wegen Eigenbedarf, sondern wegen arglistiger Täuschung?

7 Antworten

Falls ihr meint , dass der Fall zu gewinnen sei, solltet ihr in Revision gehen. Wurdet ihr von einem Anwalt vertreten? Da klingt alles sehr dubios.

Superdeejay 
Fragesteller
 28.03.2022, 18:20

ist ein Anwalt vom Mieterverein, OMG

Reanne  30.03.2022, 17:24
@Superdeejay

Revision, wenn zeitlich noch mög lich; es gibt da immer eine Frist. Wenn die abgelaufen ist, neu klagen, mit besserem Anwalt.

Superdeejay 
Fragesteller
 28.03.2022, 18:21

ich denke die Frist ist verstrichen, leider sind mir viele Dinge erst die letzten Tage bewusst geworden.

Gerhart  28.03.2022, 22:27
@Superdeejay

Wenn das Urteil also rechtskräftig ist, dann ist dagegen nichts mehr zu machen. Was für Konsequenzen folge aus dem Urteil für euch?

(wir wohnen dort jetzt 5 Jahre)
Im Urteil wird uns zudem unterstellt wir hätten schon die ersten 4 Monate nicht korrekt die Miete bezahl

Schon die ersten 4 Monate ? ... oder danach auch.

So ganz verständlich ist das nicht. Ihr hattet ganz offensichtlich keine treffendes Argument um diese Behauptung zu widerlegen.

Das Gericht hat entschieden. Es liegt an Euch, ob ihr Argumente / belege habt, die die Täuschung bzw. falsche Behauptung widerlegen... und in Widerspruch zu geben.

Also wenn das so stimmt, vor allem mit den 4 Monaten, dann geh in Berufung

Es gibt ein Gerichtsurteil dazu, ich würde da nicht von Unterstellung reden.

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist gehe in Revision.

nanfxD  28.03.2022, 17:43

Warum Revision ?

Maximilian112  28.03.2022, 17:46
@nanfxD

Dann eben in Berufung.....

Ich vermute mal, da hat Euer Anwalt versagt.

Gerhart  28.03.2022, 22:30

Wie wäre es denn mit "Prozessbetrug"? Ändert aber das Urteil nicht mehr. Widerspruchsfrist ist verstrichen....