Kosten und Dauer einer Räumungsklage

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Das kommt auf den Verlauf an. 3-12 Monate und je nachdem ob man verliert 0-3000 Euro kosten...

Zunächst gibt es ja eine Kündigungsfrist die den Mietern etwas "Luft" verschafft. So eine Klage (nach der Frist) zieht sich dann nochmals über einige Monate hin und die Mieter können auch Vollstreckungsschutz beantragen. Was der Spaß kostet, kann ich nicht sagen - auf jeden Fall Zeit (locker 4-6 Monate);)

Balindys 
Fragesteller
 15.04.2013, 17:43

Danke für die rasche Antwort. :)

Würde der Umstand, dass püntklich die volle Miete gezahlt würde, irgendeine (mildernde) Bedeutung haben?

MosqitoKiller  15.04.2013, 17:53
@Balindys

Nein, definitiv nicht, das hat mit Eigenbedarf nichts zu tun...

Wenn wegen Eigenbedarf gekündigt wird, dann gibt es eine Kündigungsfrist, die sich nach der Länge des Mietverhältnisses richtet: Unter 5 Jahren = 3 Monate, mehr als 5 aber unter 8 Jahren = 6 Monate, mehr als 8 Jahre = 9 Monate. Nach Ablauf der Frist muss der Mieter ausziehen, das Mietverhältnis ist beendet. Verbleibt der Mieter in der Wohnung mehr als 14 Tage nach Fristende und der Vermieter hat der Fortsetzung des MV nicht widersprochen, dann ist die Kündigung nicht mehr rechtskräfig und das MV wird unbefristet fortgesetzt. Hat der Vermieter fristgerecht widersprochen, dann ist das MV definitiv beendet und kann nicht mehr fortgesetzt werden. Der Mieter kann zwar weiter in der Wohnung bleiben, zahlt aber nicht mehr MIETE sondern NUTZUNGSENTGELT. Dieses Nutzungsentgelt kann der bisherigen Miete entsprechen. Der Vermieter wird nun die Räumungsklage anstrengen. Der Gegenstandswert der Klage beträgt eine Jahresnettomiete. Daran machen sich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Klägers fest. Nimmt der Beklagte ebenfalls einen Anwalt an erhöhen sich die Kosten um die Anwaltsgebühr des Anwalts des Beklagten. Gegenstandswert etwa 5.000€ ergeben etwa Gesamtkosten für den Unterlegenen von 1500-1800€ je nach Dauer des Verfahrens. Die Anhäufung von Verfahren an den Amtsgerichten ist unterschiedlich. Deshalb kann eine Räumungsklage mit Urteilsverkündung auch schon mal ein Jahr dauern. Dabei spielen pünktliche und vollständige fortgesetzte Miet - oder Nutzungsentgeltzahlung keine Rolle und bleiben im Verfahren unbeachtlich, weil sie nicht Gegenstand des Verfahrens sind.

Diese Auskünfte gelten nur für die erste Instanz und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Wurde denn der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen?

Im günstigsten Fall gleich in der Kündigung, ansonsten innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Mietverhältnisses.