Anzeige Arglistige Täuschung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wegen einer "Arglistigen Täuschung" eine Anzeige bei der Polizei machen kann, ist doch sicherlich eine Straftat

Nein, ist es nicht. Strafrechtlich wäre nur Betrug justitiabel, so der überhaupt gegeben wäre.

Denn nur weil z. B. ein bei ebay ersteigerter Artikel nicht ankommt oder in schlechterem Zustand, wäre das noch lange kein Betrug.

Behauptet man dies öffentlich, etwa in seiner Bewertung, käme allerdings widerklagend Anzeige wg. Verleumdung in Betracht: Die wäre ein Staftatbestand :-O

Zivilrechtlich berechtigt diese Täuschung zur Anfechtung und ggf. Schadensersatzanspruch.

Und dafür ist nicht die Polizei zuständig, sondern ein Gericht, das diesen Anspruch prüft und ausurteilt.

G imager761

KunoHeid 
Fragesteller
 01.11.2013, 19:42

Vielen Dank! Hat mir sehr geholfen! LG Kuno Heid

Du solltest schon sagen, worum es genau geht. Da wie hier schon erwähnt, die Formulierung Arglistige Täuschung zivilrechtlich belegt ist...

Allerdings ist zB Betrug eine Straftat und kann angezeigt werden...

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Arglistige Täuschung ist keine Straftat.

BGB § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Arglistige Täuschung ist rein zivilrechtlich und hat mit Strafrecht nichts zu tun. Der entsprechende Straftatbestand wäre ggf. z.B. Betrug...

Es ist keine Strattat.

oder muss ich privatrechtlich dagegen vorgehen.

Ja.