Parkettboden kleine delle gemacht (mietswohnung)?
Wie schlimm ist so eine kleine delle im parkett wenn man wieder auszieht eines Tages?
Man muss dazu sagen wohne schon 5 Jahre in der Wohnung und ich denke der Parkettboden ist bestimmt schon 20 Jahre alt.
Da dürfte ja eigentlich nichts zu zahlen sein wenn die vernieterin beim Auszug etwas zu beanstanden hätte wegen der Mini delle? (Siehe foto)
Ich hab den staubsaugerstecker einfach nachdem ich ihn aus der Steckdose gezogen habe einfach auf den Boden geschmissen. Dann ist der Teil des stromsteckers aus Eisen scheinbar auf das parkett aufgekommen.
Naja habe auch eine Haftpflichtversicherung welche mietsachschäden beinhaltet.
Doch bei mietsachschäden würde die Versicherung ja erst zahlen wenn die delle überhaupt repariert werden würde. Ob da eine vernieterin was macht ? Ich denke nicht. Ausserdem waren beim Einzug auch schon leichte delle im parkett. Auch ein anderer Schaden ist vormemieter im parkett (farbberänderung. Möglicherweise hat der Vormieter mal etwas verschüttet ich weiss es nicht)
4 Antworten
Einen Mietsachschaden hättest du zeitnah dem Versicherer anzeigen müssen. Das ist nicht gedacht, beim Auszug alle kleinen Schäden " en bloc" zu regulieren.
Miete beinhaltet auch immer die normale Abnutzung des Mietgegenstands.
Also wenn du da keine Brandflecken reinmachst ist sowas mit der Miete abgegolten.
Und auch wenn, dann muss man das Alter des Parketts in Betracht ziehen. Wenn der echt schon 20 Jahre auf dem Buckel hat, dann gehört der eh raus bzw. hat den Wert NULL.
Ok. Ja das mit 20 Jahren vermute ich. Haben aber auch andere Leute gesagt dass sie denken dass der Boden schon so alt ist.
Aber mich stört es nicht. Er sieht soweit ja noch gut aus. Der wurde bestimmt mal in den Jahren mit Glasur behandelt. Vermute ich zumindest.
Mit der Delle würde ich so verfahren. Etwas Wasser aufbringen, etwas einwirken lassen und dann Stück Küchenrolle drüber. Darauf setzt Du das Bügeleisen,aber nicht ganz so heiß.Das dürfte die Delle entfernen. Die Farbveränderung ist hoffentlich beim Einzug dokumentiert worden, also keine Gefahr für Regressansprüche.
Das Problem ist ich glaube der Boden ist eingelassen mit einer Glasur. Ich habe die Befürchtung dass sich durch die Methode mit dem Bügeleisen und dem zewa evtl die Glasur lösen könnte ?
Vielleicht lass ich es auch und schaue was die vermieterin beim Auszug dazu sagt.
Tropfe etwas Spucke oder Wasser in die Delle, damit sie zurückquillt.